Wenn der Nachbar rebelliert
Damit der Streit am Gartenzaun nicht eskaliert, müssen bestimmte Regeln beachtet werden.
<strong>Düsseldorf. Immer wieder kommt es am heimischen Gartenzaun zum Streit zwischen Nachbarn. Der Komposthaufen des Nachbarn stinkt, seine Gartenpartys sind zu laut, oder das Gartenhäuschen steht an der falschen Stelle. Gründe für einen Streit gibt es zu Genüge. Und oft sind es nur Lappalien, über die gezankt wird und die häufig vor dem Richter enden. Ein klärendes Gespräch würde den Ärger in vielen Fällen lösen. Wir haben einige wichtige Antworten zusammen gestellt, damit der Nachbar nicht zum Problem wird.
Ist der Gartenzaun Pflicht?
Nein, das ist er nicht. Allerdings kann ein Eigentümer von seinem Nachbar mit einer schriftlichen Aufforderung eine so genannte Einfriedigung verlangen, wenn vom Nachbargrundstück unzumutbare Beeinträchtigungen ausgehen. Nach dem Nachbarrechtsgesetz muss der Störer in diesem Fall sein Grundstück abgrenzen. Kommt der störende Nachbar der Aufforderung nicht nach, kann der Eigentümer die Einfriedigung selbst errichten.Wie hoch darf der Zaun sein?
In der Regel sollten zwei Meter nicht überschritten werden. Was jedoch für die einzelne Gemeinde gilt, kann beim Ordnungsamt erfragt werden.
"Früchte, die durch Wind, Reife oder beim Bepflücken des Baumes durch den Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen, gehören Ihnen", sagt Jurist Stollenwerk. Aber auch nur dann. Ragt lediglich ein Ast in das Grundstück hinein, darf man die überhängenden Früchte des Nachbarn nicht ernten. Verboten ist auch, den Baum zu schütteln oder den Ast abzuschneiden, um in den Besitz der Früchte zu kommen.
Wer außerhalb der Stadt wohnt, muss sein Häuschen genehmigen lassen. In der Stadt oder im Dorf sind Gebäude bis 30 Kubikmeter frei von einer Genehmigung. So steht es in der Landesbauordnung NRW. Im Zweifelsfall rät Stollenwerk, beim Bauamt der Gemeinde nachzufragen.
Solange es mit ausreichendem Abstand zur Grundstücksgrenze angepflanzt wurde und das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigt, muss es nicht zurückgeschnitten werden. Welche Abstände in NRW gelten, steht im Nachbarrechtsgesetz. Stark wachsende Bäume wie die Rotbuche beispielsweise müssen vier Meter zur Grenze entfernt stehen, Kernobstbäume zwischen einem und zwei Metern.
Gespräch suchen Bei Verletzungen nachbarrechtlicher Vorschriften sollte zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. Ist das nicht möglich, muss man sich rechtskundig machen und die eigene Rechtsposition einschätzen.
Absprachen Diese sollten mit dem Nachbarn bezüglich gemeinschaftlicher Grundstücksnutzungen erfolgen. Sie schriftlich zu erfassen und gegebenenfalls rechtlich abzusichern, ist von Vorteil.
Schiedspersonen Eine dritte Person kann helfen, die Streitigkeiten zu schlichten. Welches Schiedsamt zuständig ist, kann man über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung herausfinden.
Fachanwalt Können sich die Nachbarn nicht einigen, führt der Weg oft zum Anwalt. Wer sich auf nachbarrechtliche Fragen spezialisiert hat, darüber informieren die Rechtsanwaltskammern.
Buchtipp "Meine Rechte als Nachbar", Detlef Stollenwerk, 2. Auflage 2007, 9,90 Euro. Zu beziehen über die Verbraucherzentrale, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf, 0180 50 01 433.