Klare Verhältnisse Wer erbt wann? Vor- und Nachteile des Berliner Testaments

Angelbachtal (dpa/tmn) - Wer soll mein Vermögen erben? Das fragen sich viele Menschen. Sofern es kein Testament gibt, sieht das Gesetz eine Erbfolge vor. Dann erbt der Ehegatte in der Regel die Hälfte.

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Den Rest erben die Kinder zu gleichen Teilen. Doch damit ist nicht jeder einverstanden.

In solchen Fällen kann das Berliner Testament für klare Verhältnisse sorgen. „Mit dem Berliner Testament können sich Eheleute oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen“, erklärt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Gemeinsame Kinder würden dann in der Regel als Schlusserben eingesetzt. Sie erben erst, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist.

„Durch das Testament erhalten beide Ehegatten eine große Transparenz“, sagt Bittler. Denn seinen letzten Willen kann das Paar nur gemeinsam ändern. Möchte das nur ein Partner, muss er dem anderen einen notariellen Widerruf über einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Nach dem Tod des einen Ehepartners kann der andere das Testament grundsätzlich nicht mehr ändern. „So kann man sich darauf verlassen, dass die Kinder tatsächlich Erben bleiben.“

Doch darin liege zugleich die Schwachstelle des Testaments: „Neue Lebensumstände nach dem Tod eines Ehegatten sollten in einem Testament berücksichtigt werden“, rät Bittler. Eine sogenannte Freistellungsklausel könne deshalb regeln, dass der noch lebende Ehegatte die Kinder wieder aus dem Testament streichen kann - zum Beispiel, wenn sich die Familienmitglieder zerstritten haben.

Ihren Pflichtteilanspruch können die Kinder schon nach dem Tod eines Elternteils geltend machen. Verzichten die Kinder nicht darauf, greift beim Berliner Testament lediglich eine Strafklausel: „Wenn ein Kind nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil verlangt, soll es im zweiten Erbfall auch nur den Pflichtteil erhalten“, erklärt Bittler. In Familien, in denen Schlusserben mit Sicherheit Pflichtteile verlangen, könne sich das Berliner Testament deshalb als ungünstig erweisen.

Sollten Kinder den Erbfall gar nicht mehr erleben, können ergänzende Klauseln das Vermögen zwischen den Kindern konkret aufteilen. „Sonst besteht die Gefahr, dass sich die Schlusserben trotz des Testaments über den Nachlass streiten“, so Bittler.

„Wer als Deutscher seinen Ruhestand im Ausland verbringt, muss zudem damit rechnen, dass ein gemeinschaftliches Testament dort nicht unbedingt anerkannt wird“, sagt Dominik Hüren, Sprecher der Bundesnotarkammer. Betroffene könnten sich im Testament dann auf das deutsche Erbrecht festlegen.

Das Berliner Testament können Ehepartner eigenhändig schreiben oder beim Notar aufsetzen lassen, so Hüren. Die Kosten für ein notarielles Testament hängen vom sogenannten Reinvermögen ab. Das entspricht den vorhandenen Vermögensgegenständen abzüglich der Schulden. „Bei einem Reinvermögen von 50 000 Euro erhält der Notar bei einem Einzeltestament beispielsweise eine Gebühr von 165 Euro.“

„Wer die Nachteile des Berliner Testaments vermeiden will, sollte unbedingt einen Fachmann zurate ziehen“, empfiehlt auch Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Von Muster-Testamenten im Internet rät er ab. Denn diese hätten den konkreten Einzelfall nicht im Blick.

Literatur:

Julia Roglmeier, Maria Demirci: „Richtig vererben unter Ehegatten - Das Berliner Testament“, C.H.BECK 2016, 127 Seiten, 6,90 Euro, ISBN-13: 978-3-406-70096-5

Otto N. Bretzinger: „Richtig vererben und verschenken“, Verbraucherzentrale NRW 2015, 256 Seiten, 12,90 Euro, ISBN-13: 978-3-86336-629-2