Zwei Produkte statt eins - Koppelungsgeschäfte sind oft Mogelpackung
Stuttgart (dpa/tmn) - Kredit gefällig? Den bekommen Kunden nur, wenn sie auch ein Gehaltskonto eröffnen. Oder soll es ein Fonds sein? Gerne, aber nur mit einem passenden Festgeldkonto. So eine Offerte ist nicht immer verbraucherfreundlich.
Immer wieder machen Geldinstitute Kunden Angebote, bei denen verschiedene Produkte miteinander verbunden sind. „Grundsätzlich ist das nicht verboten“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. „Allerdings sind solche Geschäfte oft Mogelpackungen.“ Denn bei einem einzelnen Abschluss fahren Kunden meist besser.
„Wird der Abschluss eines Vertrages davon abhängig gemacht, dass gleichzeitig ein weiterer Vertrag abgeschlossen wird, spricht man von einem Koppelungsgeschäft“, erklärt der Finanzexperte. Oft ist das nach Ansicht des Verbraucherschützers ein schlechtes Zeichen: „Der wahre Preis eines Produkts wird damit häufig verschleiert“, kritisiert Nauhauser. Bei solchen Angeboten sollten Kunden daher genau hinsehen.
„Ist das Gehaltskonto, das Voraussetzung für den Hauskredit ist, kostenlos, kann das ein gutes Angebot sein“, sagt der Verbraucherschützer. Allerdings müssten Kunden unter Umständen bereit sein, ihre gesamten Geldgeschäfte auf das neue Konto zu verlagern. „Wenn das Konto etwas kostet, müssen Sie genau rechnen, ob der Zins für den Kredit den Aufwand lohnt.“
Ein weiteres Problem: Die Kündigung eines der gekoppelten Produkte, zum Beispiel des Gehaltskontos, ist nicht immer möglich. Häufig müssen Kunden dann auch auf das andere Produkt verzichten, in diesem Beispiel den Kredit. Nauhausers Tipp: „Suchen Sie sich im Zweifel ein anderes Geldinstitut.“