Gericht stärkt Flugreisende
Wichtiges Urteil zum Start in die Sommerferien: Reiseveranstalter müssen Abflugzeiten bei Buchung bekanntgeben.
Düsseldorf. Auf Deutschlands Straßen und Flughäfen wird er sich am Freitag bemerkbar machen: der Ferienbeginn. Mit Staus ist zu rechnen und auch an den Airports herrscht Hochbetrieb. Der Düsseldorfer Flughafen erwartet am Freitag 77 000, der Kölner 36 000 und der Weezer 8500 Fluggäste.
Passend dazu hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch die Rechte von Verbrauchern gestärkt: Fluglinien und Reiseveranstalter müssen bei der Buchung künftig eine verbindliche Abflugszeit nennen.
Immer häufiger übermitteln Reiseveranstalter Urlaubern die Flugzeiten sehr kurzfristig. „Änderung vorbehalten“, heißt es lapidar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Reisebestätigungen.
Dagegen hatte die Bundesverbraucherzentrale geklagt und im Prozess gegen die Reiseveranstalter Alltours und Schauinsland Recht bekommen. „Die Änderung der Flugzeiten müssen zumutbar sein“, sagt Landgerichts-sprecher Ludwig Thönnissen. Eine Ausnahme: Frühbuchungen, bei denen noch keine Flugzeiten feststehen.
Die Bundesverbraucherzentrale hat insgesamt 15 Fluglinien und Reiseveranstalter abgemahnt. Sie kritisierte, dass Urlauber ihren Flugtermin häufig erst erfahren, wenn sie die Flugtickets erhalten. Diese Methoden befand das Gericht als nicht zulässig. „Das ist den Kunden nicht zuzumuten. Die Veranstalter verstoßen gegen die EU-Pauschalreiserichtlinie“, sagt Bianca Skutnik von der Bundesverbraucherzentrale.
Die Richtlinie besagt, dass Tag, Zeit und Ort der Abreise in der Reisebestätigung enthalten sein muss. Fünf der von der Verbraucherzentrale abgemahnten Unternehmen haben ihre Geschäftsbedingungen bereits geändert.
„Wir sind mit dem Urteil in Düsseldorf zufrieden“, sagt Skutnik. Allerdings ist das Urteil von Mittwoch nicht rechtskräftig. Skutnik: „Ich schätze, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht, die Unternehmen schöpfen alle Rechtsmittel aus.“