Denn es ist ein Unterschied, ob aus sieben gebuchten Urlaubstagen plötzlich fünf werden, weil zwei Tage durch ungünstige Flugzeiten wegfallen.
Geld geht verloren und wertvolle Zeit, in der sich Urlauber erholen wollen. Das Urteil des Düsseldorfer Gerichts stärkt die Verbraucher. Ihr Interesse darf nicht dem wirtschaftlichen Wohl der Reiseveranstalter und Fluglinien untergeordnet werden.