Eilbeschlüsse Gerichte: Fitnessstudios bleiben geschlossen
Mannheim/Kassel · Betreiber in Hessen und Baden-Württemberg hatten geltend gemacht, das Infektionsschutzgesetz biete keine ausreichende rechtliche Grundlage, um per Verordnung den Weiterbetrieb ihrer Fitnessstudios zu verbieten. Verwaltungsgerichte sahen das anders.
Auch Fitnessstudios müssen geschlossen bleiben, damit sich das neuartige Coronavirus nicht weiter ausbreitet. Das entschieden die Verwaltungsgerichtshöfe (VGH) von Baden-Württemberg in Mannheim und Hessen in Kassel in am Donnerstag bekanntgegebenen Eilbeschlüssen. (Az.: 1 S 925/20 beziehungsweise 8 B 913/20.N)
Beide Betreiber hatten geltend gemacht, das Infektionsschutzgesetz biete keine ausreichende rechtliche Grundlage, um per Verordnung den Weiterbetrieb ihrer Fitnessstudios zu verbieten. Nach der im Eilverfahren nur groben und vorläufigen Prüfung befanden jedoch beide Gerichte, dass die Corona-Verordnungen voraussichtlich rechtmäßig sind.
Das Infektionsschutzgesetz lasse "die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Krankheit" ausdrücklich zu, befand der VGH Mannheim. Ob in einem Fitnessstudio die Krankheit bereits festgestellt wurde, sei dabei "unerheblich". Denn es gehe auch darum, Menschenansammlungen dort zu vermeiden.
Einschränkungen von Grundrechten wie hier der Berufsfreiheit seien zwar grundsätzlich dem Gesetzgeber vorbehalten. Hier habe sich der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz aber "ganz bewusst für eine generelle Ermächtigung entschieden, um für alle Fälle gewappnet zu sein". Denn der Umfang notwendiger Schutzmaßnahmen im Fall einer Pandemie lasse sich nicht vorher übersehen, betonten die Mannheimer Richter.