Gesundheistreform: Das kommt auf die Bürger zu

Die Kassen zahlen mehr Untersuchungen, dafür steigen die Beitragssätze.

<strong>Düsseldorf. Nun ist die Gesundheitsreform beschlossene Sache. Grund genug für viele Leser, während unserer Telefonaktion beide Experten, Elke Attermeyer von der Verbraucherzentrale NRW und Jens Trittmacher vom Bund der Versicherten, mit Fragen zu bombardieren. Hier die wichtigsten Fragen der gesetzlich Versicherten im Überblick.

Bleibt der Leistungskatalog gleich, wird es Abstriche geben?

Nein, die sogenannten Pflichtleistungen werden ausgeweitet: Die Kassen werden die Kosten von Impfungen, die die Ständige Impfkommission empfiehlt, Reha-Behandlungen, Eltern-Kind-Kuren und die häusliche Betreuung von Schwerstkranken übernehmen.

Ja, die gesetzlichen Kassen haben mehr Gestaltungsspielraum beim Tarifangebot. Es können ausgeweitete Kostenerstattungsmodelle wie bei den Privaten angeboten werden. Doch Vorsicht, meist rechnet sich dies nur für gesunde und junge Menschen ohne Grunderkrankungen.

Nein, es gibt keinen erleichterten Zugang. Nur Personen, die wieder in die Gruppe der Pflichtversicherten fallen, sprich ein jährliches Bruttoeinkommen unter 47 700 Euro verdienen, müssen wieder von den gesetzlichen Kassen aufgenommen werden. Über 55-Jährige können nicht mehr wechseln, sie müssen in der Privaten bleiben.

Ja, Experten gehen davon aus, dass die Kassen die durch den Basistarif entstehenden Kosten auf die Kunden abwälzen. Die jetzt schon Vollversicherten müssen mit einer Beitragssteigerung zwischen 10 und 12 Prozent rechnen, sagen die Vertreter der privaten Versicherer.

Ja, Nichtversicherte, die zuvor auch bei den Privaten waren, haben ab dem 1.7. 2007 die Möglichkeit sich wieder versichern zu lassen - ohne eine Gesundheitsprüfung und etwaige Zuschläge. Für sie gilt der Standardtarif. Dieser gleicht dem Pflichttarif der Gesetzlichen.

Eckpunkte: Eine Übersicht über die wichtigsten Eckpunkte der Reform von offizieller Seite bietet das Bundesministerium für Gesundheit unter www.die-gesundheitsreform.de. Hier erklärt Ministerin Ulla Schmidt etwa, welche Gründe für die Reform sprechen und warum das deutsche Gesundheitssystem aus Sicht der Regierung umgekrempelt werden muss.

Hintergrundinformationen: Ausführliche Erklärungen und Hintergrundinformationen zu den neuen Regelungen bietet auch die Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de). Ein ähnliches Angebot machen auch die jeweiligen Landeszentralen - so bietet etwa die baden-württembergische Zentrale unter www.lpb.bwue.de/aktuell/gesundheitsreform.php3 einen Einstieg in das Thema.

1. April 2007: Früher gesetzlich Versicherte ohne Schutz müssen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eintreten. Kassenübergreifende Fusionen sind möglich. Kosten-Nutzen-Bewer-tungen bei Arzneimitteln. Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten

1. Juli 2007: Verbesserter Standardtarif, ähnlich dem späteren Basistarif für früher Privatversicherte, die in die private Krankenversicherung (PKV) zurückkehren.

1. Juli 2008? Spitzenverband der Bund der Krankenkassen ersetzt die Krankenkassen-spitzenverbände.

1.November 2008: Gesetzliche Festlegung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle gesetzlichen Krankenkassen. in Deutschland