Abgelaufene Produkte dürfen weiterverkauft werden
Düsseldorf (dpa/tmn) - Abgesehen von Eiern dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum durchaus verkauft werden. Zuvor müssen Händler die Produkte allerdings überprüfen.
Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum von Produkten abgelaufen, muss der Händler davon überzeugt haben, dass die Ware nach wie vor einwandfrei ist. Das erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings gehen die Geschäfte unterschiedlich mit solcher Ware um, wie die Verbraucherschützer in einer Umfrage unter zehn Supermarkt-Ketten herausfanden: Manche bieten solche Ware zu reduzierten Preisen an, andere sortieren sie gleich ganz aus.
Im Gegensatz zu Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen solche mit überschrittenem Verfallsdatum nicht mehr angeboten werden. Zu erkennen ist diese Ware an dem Aufdruck „verbrauchen bis“. Es handelt sich dabei um sehr leicht verderbliche Lebensmittel, deren Verzehr nach kurzer Zeit unmittelbar der Gesundheit schaden können.