Ärzte-Pfusch: Koma nach Herz-OP

Viele Behandlungsfehler könnten nach Ansicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vermieden werden.

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Düsseldorf. „Wer hat Schuld?“ Diese heikle Frage hat die Aufdeckung von Behandlungsfehlern in Kliniken und Arztpraxen über Jahre behindert — und behindert sie noch. Da niemand gerne schuld ist, liegen Vertuschen und Verschweigen nahe. Hilfreicher wäre laut dem leitenden Arzt des Medizinischen Dienstes des Krankenkassen-Spitzenverbands (MDS), Stefan Gronemeyer, die Frage: „Was können wir aus Fehlern lernen?“ Viele Probleme entstünden aus einer Verkettung vieler kleiner und oft vermeidbarer Fehler.

Foto: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung /dpa / Stephan Preuß

Insgesamt rund 3700 Mal erkannten die Prüfer des Medizinischen Diensts bei ihren 14 600 Gutachten im vergangenen Jahr einen Fehler an — allein 1065 Mal nach einem orthopädischen oder unfallchirurgischen Eingriff und 556 Mal im Bereich der Chirurgie. Einzelfälle aus der Arbeit der Gutachter im Kassen-Auftrag vom vergangenen Jahr zeigen das Ausmaß für die Betroffenen und die Möglichkeiten zur Abhilfe.

Bei einem Patienten Mitte 20 wollten die Knieschmerzen einfach nicht aufhören. Eine Spiegelung des betroffenen Kniegelenks sollte helfen. Doch im Krankenhaus wurde das falsche Knie gewaschen, vorbereitet — und gespiegelt. Noch im Operationssaal merkten die Ärzte, was los ist, und operieren das richtige Knie. Doch infolge des Fehlers hatte der junge Mann nun länger anhaltend Schmerzen am zuvor gesunden Knie.

Eine Frau Anfang 50 litt bereits seit längerem unter Verstopfung, Übelkeit, Erbrechen und Schluckauf. Um die Ursache herauszufinden, wurde ambulant eine kombinierte Magen- und Darmspiegelung vorgenommen. Die Frau erhielt ein starkes Beruhigungsmittel. Doch wegen einer Überdosierung kam es zum Atemstillstand. Die Beatmung gelang dem Gastroenterologen nicht ausreichend erfolgreich — wegen des Sauerstoffmangels blieb das Gehirn geschädigt.

Eine Patientin Anfang 70 sollte an der Herzklappe operiert werden. Die Frau litt an einer Depression, die mit Lithium behandelt wurde. Nach der OP geriet sie in einen Verwirrtheitszustand, der sich bis zur Bewusstseinstrübung steigerte. Sie fiel ins Koma. Erst nach Tagen wurden die Blutwerte der Frau im Labor bestimmt — und festgestellt, dass eine starke Unterfunktion der Schilddrüse sie ins Koma fallenließ. Diese konnte durch das Lithium mitverursacht worden sein. Die Frau erlitt einen schweren Hirnschaden — ein Schilddrüsenmedikament hätte gereicht.

Ein Schulkind bekam nach dem Bruch des Oberarms einen Gips. In der Nachkontrolle des eingegipsten Armes wurde eine zu starke Fehlstellung des Bruches festgestellt, die jedoch so belassen wurde — der Arm verheilte schief. Der Junge erlitt eine dauerhafte Einschränkung seiner Beweglichkeit. Im Fall des Jungen stellt sich auch Laien sofort die Frage: Warum wurde der Arm nicht noch einmal anders eingegipst?

Doch auch bei den anderen Fällen wäre es nicht schwer gewesen, die Fehler zu vermeiden. So gibt es gegen eine Verwechslung der Körperseiten im OP Vorgaben, dass die zu operierende Stelle beim wachen Patienten markiert werden soll. Dieser kann rechtzeitig Alarm schlagen. Und Checklisten sollen verhindern, dass Ursachen von Leiden übersehen werden. So kann es durchaus vorkommen, dass gerade ältere Patienten nach einem Eingriff verwirrt sind - doch eine Unterfunktion der Schilddrüse müsste den Ärzten eigentlich auffallen, meinen die Kassen-Prüfer. Wenn die Gutachter einen Behandlungsfehler feststellen, wächst die Chance der Patienten auf Schadenersatz.