Angst vor Nachahmermedikamenten ist in der Regel unbegründet
Berlin (dpa/tmn) - Jahrelang hat der Patient das vertraute Medikament bekommen. Auf einmal reicht ihm der Apotheker eine andere Packung - die der Patient akzeptieren muss. Das ist aber kein Grund zur Sorge: Denn das neue Produkt ist in der Regel genauso gut wie das alte.
Nicht immer bekommen Patienten in der Apotheke das Medikament, dass ihnen der Arzt aufs Rezept geschrieben hat. Das hänge mit den Rabattverträgen zusammen, die die Krankenkassen mit den Pharmafirmen zu bestimmten Arzneien abgeschlossen haben, erläuterte Christiane Eckert-Lill von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin. „Der Apotheker muss das abgeben, was laut Rabattvertrag vorgegeben ist.“
Auch wenn das Medikament von Hersteller X laut Liste günstiger ist als das von Hersteller Y, sei der Apotheker an die Vorgabe gebunden. Denn der Wirkstoff sei derselbe, betont die ABDA-Geschäftsführerin im Bereich Pharmazie. Und die auch die Wirkung sei vergleichbar gut und vergleichbar schnell. Das hätten Untersuchungen verschiedener Generika im Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker ergeben. Generika sind Nachahmerprodukte von Originalmedikamenten, die denselben Wirkstoff, dieselbe Wirkstärke und dieselbe Darreichungsform enthalten, aber meist deutlich billiger sind.
Unterscheiden können sich Generika vom Original, aber auch untereinander im Aussehen - also in Form, Farbe und bei den Einkerbungen. Außerdem können die bei der Herstellung verwendeten Hilfsstoffe unterschiedlich sein. Das sind Stoffe wie Laktose oder Stärke, in die die arzneilich wirksamen Bestandteile des Medikaments eingearbeitet sind und die zum Beispiel der Tablette ihre Form geben.
„Eigentlich haben Generika keine anderen Nebenwirkungen als das Original, denn entscheidend ist der Wirkstoff“, sagt Eckert-Lill. „Unverträglichkeiten gegen die Hilfsstoffe können sein, kommen aber ganz selten vor.“ Auch wer zum Beispiel keine Laktose verträgt, komme mit der geringen Menge, die in einer Pille enthalten ist, in der Regel gut zurecht.
Ärzte seien unter Druck, bei der Rezeptausstellung wirtschaftlich zu denken - und verordneten daher mutmaßlich von vornherein eher Generika als Originale, erklärt Eckert-Lill. Zunehmend würden die Mediziner auf dem Rezept aber auch nur den Wirkstoff, die Wirkstärke und die Darreichungsform vermerken. Anhand dessen und des jeweiligen Rabattvertrags gibt der Apotheker dann ein bestimmtes Medikament aus.
„Der Patient kann in der Apotheke nicht ablehnen, seine Bedenken gelten nicht“, sagt die Expertin. Allerdings könne der Apotheker „pharmazeutische Bedenken“ geltend machen. Diese gebe es allerdings nur ganz selten, zum Beispiel, wenn bei einem Generikum eine „enge pharmazeutische Breite“ vorliegt und man deshalb nicht von einem Generikum zum anderen wechseln sollte.
Enge pharmazeutische Breite bedeutet, dass bei vergleichsweise wenigen Substanzen innerhalb einer Generikagruppe die Wirkstoffmenge leicht schwankt und der Patient dadurch ein Mittel weniger gut verträgt als ein anderes. „Bei den gängigen Wirkstoffen ist das aber kein Problem“, betont Eckert-Lill.
Hat der Patient aber doch Bedenken, sollte er seinem Arzt Bescheid sagen. Der könne beim nächsten Rezept ausschließen, dass der Apotheker etwas anderes als auf darauf notiert ausgibt. Dazu muss das sogenannte aut-idem-Kästchen auf dem Blatt angekreuzt sein. Ansonsten hat der Apotheker im Rahmen des Rabattvertrags freie Hand, ein anderes Mittel auszuhändigen.