Auf Rezept bald oft andere Medikamente als gewohnt

Berlin (dpa/tmn) - Im neuen Jahr müssen gesetzlich Krankenversicherte damit rechnen, auf Rezept andere Arzneimittel als gewohnt zu erhalten. Hintergrund ist das ab 1. Januar 2011 geltende Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz.

Darauf weist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin hin. Danach muss die Apotheke - wie bisher schon - ein verordnetes Medikament gegen ein preisgünstigeres austauschen, wenn Wirkstoff und Wirkstärke identisch sowie die Darreichungsform gleich oder austauschbar sind. Außerdem muss es neuerdings nur noch für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen sein. Im Einzelfall kann das der ABDA zufolge bedeuten, dass nicht die vom Arzt diagnostizierte Erkrankung auch auf dem Beipackzettel zu finden ist.

Darüber hinaus reiche es künftig, wenn das Packungsgrößenkennzeichen (N1, N2, N3) gleich ist - unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Tabletten oder Kapseln. Auch das sei bislang anders geregelt gewesen.