Im Arztbrief informiere das Krankenhaus den Haus- oder Facharzt über die vorangegangene Behandlung, erläutert das Bundesgesundheitsministerium in einem neuen Infoblatt. Beim nächsten Besuch ihres Haus- oder Facharzt können Patienten dann den Brief vorlegen, falls das Krankenhaus ihn bis dahin noch nicht selbst an den Arzt geschickt hat. Das Schreiben enthalte alle wichtigen Daten zum Klinikaufenthalt, etwa die eingenommenen Medikamente und deren Dosierung, Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen für die weitere Behandlung.
Haben Patienten im Krankenhaus Medikamente bekommen, die sie weiterhin einnehmen müssen, kann es sein, dass ihr niedergelassener Arzt ein anderes Präparat mit vergleichbaren Wirkstoffen oder therapeutisch vergleichbarer Wirkung verschreibt. Das könne Entscheidung des Arztes sein oder aber an den Verträgen der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten liegen. Daher sollte der Arztbrief mindestens ein preisgünstigeres Produkt nennen, das mit dem im Krankenhaus verwendeten Präparat vergleichbar ist, heißt es.