Beratungs-Hotline für Patienten startet

Berlin (dpa/tmn) - Läuft bei einer medizinischen Behandlung etwas schief, empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit dem Arzt oder der Krankenkasse. Doch manchmal hilft das nicht weiter: Dann brauchen Patienten unabhängigen Rat - der nun endgültig vertraglich geregelt ist.

Wer in diesen Tagen die Nummer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wählt, hört nur eine Ansage vom Band. Ebenso wie auf der Website wird darauf hingewiesen, dass die UPD derzeit neu organisiert wird und daher keine Beratung möglich ist. Aus diesem Grund sind auch alle regionalen Beratungsstellen geschlossen - zumindest vorübergehend. Ab Mitte Februar soll sich das allerdings wieder ändern.

Die bislang bestehende Form der UPD war ein Modellprojekt, das Ende 2010 auslief. An diesem Donnerstag (27. Januar) wurde nun ein Vertrag unterschrieben, der aus den bisherigen Modellbeteiligten die regulären Träger macht. Es sind der Sozialverband VdK Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Verbund unabhängige Patientenberatung VuP. Über die Vergabe entschied der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Berlin mit Unterstützung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung sowie von Patientenorganisationen, Wissenschaftlern und Krankenversicherern.

Nachdem der Beschluss gefallen ist, könnte es „sehr rasch wieder Beratungsmöglichkeiten“ geben, wie GKV-Pressesprecher Florian Lanz bereits vor einigen Wochen versicherte. Nun ist klar, was das konkret heißt: Ab dem 15. Februar wird die kostenlose Beratungshotline wieder freigeschaltet sein, die wie bisher unter 0800/011 77 22 zu erreichen ist. Erhalten bleiben auch der Name Unabhängige Patientenberatung Deutschland und die bisherige Internetadresse. Das örtliche Beratungsangebot soll so schnell wie möglich schrittweise wieder hochgefahren werden, teilten alle Beteiligten jetzt mit.

Zentral ist Lanz zufolge, dass die Versicherten ihre Rechte möglichst selbstständig gegenüber den sogenannten Leistungserbringern im Gesundheitswesen - also Ärzten, Kliniken, Kassen - wahrnehmen können. Jeder besprochene Fall - mehr als 250 000 waren es in den vergangenen vier Jahren - solle systematisch ausgewertet werden, um zu ermitteln, was im System schief läuft, um daraus zu lernen.

Welche Möglichkeiten haben Patienten in der Übergangsphase? „Sie können sich zum Beispiel an die Bürgerhotline der Bundesgesundheitsministeriums wenden“, sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte des vzbv. Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung sei ein Ansprechpartner. In der Regel kostenpflichtig ist eine Beratung in einer der regionalen Verbraucherzentralen. Außerdem können sich Patienten mit Beschwerden an ihre Krankenkasse oder die zuständige Ärztekammer wenden.

Eine weitere Adresse ist der sogenannte Patientenfürsprecher, den viele Krankenhäuser etabliert haben. Gibt es eine solche Stelle nicht, empfiehlt Lanz, sich an die Verwaltungsspitze der Klinik, in der Regel den Geschäftsführer, zu wenden. In solchen Fällen sei es aber auch an der Kasse, ihre Versicherten zu unterstützen.

Da ein Arzt-Patienten-Verhältnis auf beiderseitigem Vertrauen beruht, kann eine übereilte Beschwerde dieses leicht zerstören. „Zuallererst sollte man bei Problemen im Behandlungsablauf versuchen, das Thema mit dem behandelnden Arzt selbst zu klären“, rät daher Günther Jonitz, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. Nützt das nicht, empfehle sich ein Arztwechsel. Das sei „oft die beste Möglichkeit, sowohl eine medizinische Klärung des bisherigen Verlaufes als auch die weitere Behandlung zu gewährleisten“. Erst wenn das nicht weiterhilft, sei die Ärztekammer die richtige Adresse.

Service:

Auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen kann auch schriftlich oder telefonisch hingewiesen werden: GKV-Spitzenverband, Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, Mittelstraße 51, 10117 Berlin, Telefon: 030/20 62 88 31 99 (Hotline), Fax: 030/206 28 88 31 99, E-Mail: fehlverhalten@gkv-spitzenverband.de