Kassenwechsel: Persönliche Situation beachten
Düsseldorf (dpa/tmn) - Beim Wechsel der Krankenkasse sollten sich Versicherte nicht nur von Ranglisten und der Höhe von Zusatzbeiträgen leiten lassen. Wichtig ist die individuelle Situation.
Wie Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erklärt, sei die individuelle Situation bei Wechsel der Krankenkasse viel wichtiger als die Höhe der Zusatzbeiträge. Wer zum Beispiel Rückenprobleme hat, sollte vor einem Wechsel genau nachfragen, welche Möglichkeiten die neue Kasse dazu bietet. Hunderttausende gesetzlich Versicherte hatten in den vergangenen Monaten Kassen mit Zusatzbeiträgen den Rücken gekehrt, Kassen ohne Zusatzbeitrag gewannen hingegen Mitglieder.
Ein Wechsel innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenkassen sei schnell und einfach möglich, sagt Vogel. „Das Gute ist: Keine Kasse darf einen neuen Kunden wegen seines Alters oder seiner Vorerkrankungen ablehnen.“ Gerade deshalb sei es wichtig, sich die neue Kasse genau anzuschauen: „95 Prozent der Leistungen sind vorgegeben. Die großen Unterschiede gibt es bei den Mehrleistungen.“
So biete die eine Kasse zum Beispiel mehr Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, eine andere übernehme dafür die Kosten für Naturheilverfahren. Informationen hierüber seien bei den Kassen selbst und auf ihren Internetseiten zu bekommen.
Auch ein Anruf bei der Service-Hotline könne bei der Entscheidung helfen, rät Vogel: „Wenn ich dann ewig in der Warteschleife hänge, ist das kein so gutes Zeichen.“ Auch sollten möglichst konkrete Fragen zu bestimmten Leistungen - etwa Hilfen für Diabetiker - gestellt werden. Auf diese Fragen sollten die Mitarbeiter möglichst präzise eingehen. Unterschiede könne es auch bei den Öffnungszeiten und der Erreichbarkeit geben: „Wer Wert auf persönliche Beratung legt, sollte darauf achten, dass es ein Service-Center vor Ort gibt.“
Nach einem Wechsel müssten Versicherte 18 Monate lang in der neuen Krankenkasse bleiben, bevor sie erneut in eine andere aufgenommen werden können, erklärt Vogel. Eine Ausnahme gilt, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. Dann haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Auch der Wegfall von bisher ausgezahlten Prämien erlaube einen Wechsel der Krankenkasse.