Wie die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg rät, hätten Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf eine sogenannte arbeitsplatzbezogene Sehhilfe, zum Beispiel eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, wenn sie Probleme beim Gucken haben.
Wichtig für einen augenfreundlichen Arbeitsplatz ist, dass der Monitor ausreichend beleuchtet und gut eingestellt ist. Die VBG rät davon ab, den Bildschirm erhöht aufzustellen. Eine gesunde Arbeits- und Lesehaltung sei möglich, wenn der Abstand zwischen 50 und 80 Zentimetern liege. Die Schriftzeichen sollten ausreichend groß und am besten in dunkler Farbe auf hellem Hintergrund sein, um die Augen zu entlasten.