Umstrittene Medizin Cannabis auf Rezept - Was die Freigabe bedeutet

Berlin (dpa) - Das gibt es im Bundestag selten. Die Opposition lobt die Regierung, und am Ende beschließen alle zusammen ein Gesetz. Nun hat es das gegeben, und zwar bei einem Thema, das schon oft strittig diskutiert worden ist - Cannabis als Medizin.

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Ein Überblick:

Schwerkranke, aber eine exakte Definition der Krankheitsbilder gibt es im Gesetz nicht. Cannabis kann etwa helfen gegen Spastiken bei Multipler Sklerose, gegen chronische Schmerzen bei Neuropathie, Rheuma, Multipler Sklerose oder Krebs. Wirksam ist es auch bei Appetitlosigkeit wegen AIDS, Krebs oder Alzheimer, bei Übelkeit infolge von Chemotherapien oder beim Tourettesyndrom, einer Nervenkrankheit.

Ein Arzt kann es auf Kosten der Krankenkassen verschreiben, wenn eine - laut Gesetz - „nicht ganz entfernt liegende Aussicht“ auf eine positive Wirkung besteht. Er muss - anders als ursprünglich vorgesehen - zuvor nicht alles andere probiert haben. Der Medizinische Dienst der Kassen muss die Therapie genehmigen, hat dafür aber nur drei Tage Zeit. Die Patienten müssen - anonym - ihre Therapiedaten zur weiteren Erforschung der Cannabiswirkung zur Verfügung stellen.

Bereits 1020 Patienten haben eine Sondergenehmigung für Cannabis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). In der Regel müssen sie die Kosten aber selbst tragen. Zwei Patienten wurde zudem die Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis erteilt.

Nein. Den Anbau soll eine beim BfArM angesiedelte Cannabisagentur regeln, sie soll den Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Zuerst wird auf Importe zurückgegriffen. Ein BfArM-Sprecher sagte aber, die Einrichtung der Agentur werde schon vorbereitet. „Ziel ist es, dass die Cannabisagentur ohne Verzögerung ihre Arbeit aufnehmen kann, wenn das Gesetz in Kraft tritt.“ Das soll im März sein.

Nein, Mediziner schätzen, dass die Patientenzahlen zwar nach oben gehen, aber es im Ganzen doch Einzelfälle bleiben. Am Verbot von Hanf als Rauschmittel für den Freizeitkonsum rüttelt der Gesetzgeber nicht.

Als getrocknete Cannabisblüten oder Cannabisextrakt. Öl aus Hanfpflanzen kann über eine Vorrichtung inhaliert werden. Mediziner berichten, dass manche Patienten angeben, Cannabis helfe ihnen am besten, wenn sie es rauchen. Bereits auf Rezept verfügbar sind Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis.

Nein, allerdings herkömmliche Therapien auch nicht. Es kann abhängig machen, in seltenen Fällen in eine Psychose führen, außerdem können trockener Mund, Übelkeit, Schwindel und Müdigkeit auftreten. Vieles über die medizinischen Wirkungen ist noch nicht erforscht.