„Dokumentationsfehler“ bei Hirntod-Diagnose vor Organspende
Bremen (dpa) - Ärzte haben eine Organspende im Klinikum Bremerhaven wegen eines Fehlers bei der Hirntod-Diagnose abgebrochen. Die Patientin sei jedoch vor der Entnahme hirntot gewesen, betonte die zuständige Überwachungskommission für Transplantationen.
Es habe „Unzulänglichkeiten in der Dokumentation“ gegeben, die die Beteiligten verunsichert und zum Abbruch der Transplantation geführt hätten. Nach Angaben des Bremer Gesundheitsressorts war eine von mehreren Untersuchungen nicht ordnungsgemäß erfolgt. Die bei der Bundesärztekammer angesiedelte Überwachungskommission will den Vorfall nun genauer untersuchen.
Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte berichtet, dass die Ärzte die Organentnahme Anfang Dezember gestoppt hatten. Zu dem Zeitpunkt war der Bauch der Patientin schon aufgeschnitten. Fehler habe es aus Sicht des Klinikums nicht gegeben, teilte Geschäftsführerin Edith Kramer mit. Bei der Patientin mit schweren Kopfverletzungen hätten die Ärzte eine Hirntod-Diagnose vorgenommen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine Organentnahme eine Rolle gespielt habe. Danach habe man die Deutsche Stiftung Organtransplantation über den Fall informiert, die dann die Verantwortung für alles Weitere übernommen habe.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation wollte sich zu dem Vorfall zunächst nicht äußern. Nach dem Transplantationsgesetz müssen zwei Ärzte vor einer Organentnahme unabhängig voneinander den Hirntod des Spenders feststellen. Dazu müssen sie mehrere Tests machen, die unter anderem beweisen, dass die Spontanatmung und alle Hirnstammreflexe ausgefallen sind.
„Das ist keine leichtfertige Entscheidung, die da getroffen wird“, sagte die Präsidentin der Bremer Ärztekammer, Heidrun Gitter. Das Verfahren dauere meist zwei Tage. Es sei daher unwahrscheinlich, dass jemand irrtümlicherweise für tot erklärt werde. Fehler bei den Untersuchungen kämen bundesweit eher selten vor. Vor einem Jahr war bekanntgeworden, dass Mediziner innerhalb von drei Jahren insgesamt zehn Patienten abweichend von den Richtlinien für hirntot erklärt hatten.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert deshalb eine Änderung des Transplantationsgesetz. Es müssten mindestens drei Kompetenzteams aus speziell qualifizierten Neurologen die letzte Prüfung vornehmen, sagte der Verbandsvorsitzende Eugen Brysch. Diese sollten unter staatlicher Verantwortung beim Robert Koch-Institut angesiedelt werden.