Entscheidung über Selbstzahler-Behandlung ist nie eilig
Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) von seinem Arzt angeboten bekommt, nimmt sich am besten mindestens 24 Stunden Bedenkzeit. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem neuen Ratgeber „IGeL-Angebote beim Arzt“.
Selbstzahler-Behandlungen sind niemals eilig. Es gibt also nach dem Gespräch mit dem Arzt genug Zeit, sich weiter zu informieren. Online bieten etwa der Medizinische Dienst der Krankenkassen unter www.igel-monitor.de oder das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen www.gesundheitsinformation.de einen Überblick.
Einige Fragen sollte man aber schon dem Arzt stellen: Warum die Leistung empfehlenswert ist und warum die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen. Außerdem sollte man sich erkundigen, welcher Schaden möglich ist, wie gut der Nutzen wissenschaftlich belegt ist und was die Konsequenz ist, wenn man die Leistung nicht in Anspruch nimmt. Und natürlich sollte klar sein, wie viel die Leistung genau kostet. Die Frage, warum die Kosten nicht vom Versicherer übernommen, kann man ruhig auch seiner Krankenkasse stellen, rät die Verbraucherzentrale. Denn etwa bei bestehenden Vorerkrankungen kann es Ausnahmen geben.
Wer das Gefühl hat, zu einer solchen Leistung gedrängt zu werden sollte das in der Praxis ruhig ansprechen. Gleiches gilt, wenn man das Gefühl hat, nicht gut informiert worden zu sein. Manche Ersatzbegriffe für individuelle Gesundheitsleistungen erwecken auch den Eindruck, medizinisch notwendig zu sein, warnt die Verbraucherzentrale. Von Begriffen wie „Großer Körper-Check“, „Krebsvorsorge Plus“ oder „Schwangerschaftsbetreuung Plus“ sollte man sich nicht blenden lassen.
Service:
Der Ratgeber „IGeL-Angebote beim Arzt. Was Sie über private
Zusatzleistungen wissen müssen“ (1. Auflage 2015) der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist unter www.vz-ratgeber.de
oder +49 211 3809555 bestellbar und kostet 12,90 Euro.