EU-Gericht verschärft Regeln für Gen-Honig

Luxemburg/Augsburg (dpa) - Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, darf nur mit einer Zulassung in den Handel kommen. Das geht aus einem EU-Urteil vom Dienstag (6. September) hervor.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regeln für Gen-Honig verschärft. Für jegliches Lebensmittel, das auch nur geringste Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalte, sei eine Sicherheitsüberprüfung und Zulassung nötig. Sonst dürfe die Ware nicht verkauft werden, urteilte der EuGH in Luxemburg (Rechtssache C-442/09). Diese Pflicht bestehe unabhängig von der Menge des enthaltenen genetisch veränderten Materials.

Das Urteil über die Klage eines Imkers aus Augsburg gilt als wegweisend. Der Imker hatte gegen Bayern geklagt. Er produzierte Honig in der Nähe eines Grundstücks, auf dem zu Forschungszwecken gentechnisch veränderter Mais angebaut wurde. Nach Angaben von Imkerverbänden müssen viele Honige, die Gen-Pollen enthalten, nach dem Urteil nun aus den Supermärkten verschwinden.