Fibromentfernung nur selten auf Kassenkosten
Berlin (dpa/tmn) - Menschen mit einer sogenannten Fleischwarze müssen entweder mit ihr leben, oder aber die Kosten für eine Entfernung selbst tragen. Die Krankenkassen zahlen nur in Ausnahmefällen eine Beseitigung.
Die Kosten für die Entfernung kleiner, gutartiger Hauttumore übernimmt nur in Ausnahmefällen die gesetzliche Krankenkasse. Nur wenn das sogenannte Fibrom aufgrund seiner Größe und Lage den Patienten behindert, etwa beim Lidschlag, komme die Kasse dafür auf, erläutert der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) in Berlin. Häufig empfänden Betroffene ein auch als kleine Fleischwarze bezeichnetes Fibrom aber allein als kosmetisches Problem und wollen es deshalb entfernen lassen.
Fibrome sind laut dem BVDD maximal einen Zentimeter große, hautfarbene bis dunkelbraune Bindegewebsknoten, die oft an gut sichtbaren Stellen wie der Haut am Hals vorkommen. Diese gutartigen Weichteiltumore sind ungefährlich und lassen sich meist sogar ohne örtliche Betäubung vom Hautarzt entfernen - etwa durch einen kleinen Schnitt, Vereisung oder Laser. Von einer Selbstbehandlung rät der Verband ab, da dies zu gefährlichen Entzündungen führen könne. Die frische Wunde sollte nicht der Sonne ausgesetzt werden, da sich die Haut dort sonst dunkel färben könnte.