Fragen zu Lebensmitteln: Anlaufstellen für Verbraucher

Berlin (dpa/tmn) - Immer wieder erfahren Verbraucher zu spät von möglicherweise gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln. Die Informationsmöglichkeiten sind beschränkt - aber ein paar Wege, etwas zu erfahren, gibt es doch.

Dioxin in Eiern oder Gammelfleisch in der Wurst: Verbraucher wissen oft erst im Nachhinein, dass ein Lebensmittel nicht für den Verzehr geeignet war. Sie haben daher wenig Chancen, sich davor zu schützen, denn die Informationsmöglichkeiten sind begrenzt. „Verbraucher bekommen keine schnellen und aussagekräftigen Informationen über betroffene Produkte“, sagte Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen. Erst wenn die Ware längst gegessen oder vom Markt genommen sei, erführen Verbraucher davon.

Aktuell bekanntgewordene Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel veröffentlichen die Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Seite lebensmittelwarnung.de. Gewarnt wird dort zum Beispiel, wenn ein geriebener Käse mit Listerien verunreinigt ist oder Glasstücke in der Nudelsoße gelandet sind. Sich selbst an dieses Portal wenden können Verbraucher aber nicht.

Wer den Verdacht hat, dass ein Lebensmittel nicht in Ordnung ist, sollte sich vielmehr an die örtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde wenden. Das ist laut BVL je nach Bundesland etwa das Veterinäramt oder das Amt für Lebensmittelüberwachung. Dort können Verbraucher auch nach Gesundheitsgefahren fragen. Die entsprechende Behörde lässt sich per Postleitzahlen- oder Ortssuche über die „Behördensuchmaschine für Verbraucher“.

Eine andere Möglichkeit ist es, sich zunächst im Geschäft über ein verdorbenes Produkt - etwa verschimmelte Ware im Kühlregal - zu beschweren. Dazu wenden sich Verbraucher am besten an die Marktleitung, empfiehlt Ernährungsexpertin Schauff. Wenn das keinen Erfolg hat oder es um generelle Hygienemängel und mögliche Gesundheitsgefahren geht, rät sie, die zuständige Lebensmittelüberwachung direkt zu informieren.

Verbraucher, die allgemeine Fragen zu Lebensmitteln und deren Verpackung haben, können sich telefonisch oder schriftlich beim „Verbraucherlotsen“ erkundigen. Der Service wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums betrieben und beantwortet zum Beispiel die Frage, woran sich eine Mogelpackung erkennen lässt.

Wer sich durch die Aufmachung oder Kennzeichnung eines Lebensmittels getäuscht fühlt, kann das Produkt über ein Onlineformular auf dem Portal lebensmittelklarheit.de melden. Betrieben wird die Seite vom den Verbraucherzentralen und deren Bundesverband vzbv. Die Verbraucherschützer prüfen die Meldung und bitten den Hersteller um Stellungnahme, der dazu sieben Tage Zeit hat. Danach wird die Meldung mit einer Einschätzung der Lebensmittelexperten und der Stellungnahme des Herstellers veröffentlicht und wenn nötig aktualisiert.

Auf lebensmittelklarheit.de können Verbraucher auch nachsehen, ob es bereits Beschwerden zu einem bestimmten oder ähnlichen Produkt gab, erläutert Schauff. Konkrete Fragen könnten sie auch an ein Expertenforum richten.

Wer etwas an der Füllmenge eines Produkts zu bemängeln hat, wendet sich am besten direkt an das für seine Region zuständige Eichamt. Denn die Füllmenge muss dem Portal lebensmittelklarheit.de zufolge labortechnisch überprüft werden, und das ist Aufgabe der Behörde.

Service:

Der Verbraucherloste ist erreichbar per Telefon unter 0228/24 25 26 27 an Werktagen von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, per Fax unter 0228/68 45 72 20, per E-Mail unter info@verbraucherlotse.de und per Brief unter der Anschrift Verbraucherlotse, 53168 Bonn