Im Tattoostudio genaue Auskunft über Farbe fordern
Düsseldorf (dpa/tmn) - Verbraucher sollen besser vor gefährlicher Tattoo-Farbe geschützt werden. Deshalb wird nun über strengere Regeln in Deutschland diskutiert. Wer sich „stechen lassen“ will, kann sich aber jetzt schon durch genaue Nachfragen im Studio absichern.
Ein Tattoostudio, das nur ungenaue Angaben zu den verwendeten Farben machen kann, ist keine gute Adresse. Kunden sollten lieber einen Bogen darum machen, rät Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. „Spricht der Studiobetreiber von 'nachweisbar unschädlichen' Farben, sollte man sich das belegen lassen“, sagt der Gesundheitsexperte.
„Grundsätzlich sind bunte Farben problematischer als schwarze“, fügte Vogel hinzu. Bei jenen sei das Spektrum der verwendeten Chemikalien noch größer. Er verwies auf eine 2011 veröffentliche Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe von 38 Tätowierfarben. Diese hatte ergeben, dass neben nicht in der Tätowiermittelverordnung zugelassenen Farbstoffen 7 Proben gesundheitsschädliche Stoffe wie aromatische Amine, Nitrosamine und Phenol enthielten.
25 Tätowierfarben enthielten Farbstoffe, die gemäß der Verordnung zwar nicht verboten, für diesen Verwendungszweck aber auch nicht bewertet sind. Dazu gehöre zum Beispiel das rote Pigment CI 56110. Es werde als Autolackfarbe „Ferrari Rot“ gehandelt. Wegen der „durchweg anderen Zweckbestimmung dieser Pigmente“ sei ein Einsatz in Tätowierfarben „sehr bedenklich“. Vogel empfahl Kunden in diesem Zusammenhang, sich Gedanken zu machen, wie bei Tattoos bestimmte Farbeffekte erzeugt werden und im Zweifelsfall lieber davon abzusehen.
Neben der Qualität der Farben spielen Vogel zufolge auch die Hygieneverhältnisse im Tattoostudio eine Rolle. Dazu zählt nicht nur, ob die Haut vor dem Stechen desinfiziert wird, sondern auch der Gesamteindruck. Ist zum Beispiel der Fußboden unsauber, sei das Infektionsrisiko ungleich größer.
Hintergrund ist eine Beratung des Bundesrates am Freitag (10. Februar). Dort geht um einen Antrag von Baden-Württemberg, wonach die Bundesregierung strengere Regelungen für Tätowiermittel erlassen soll.