Knochendichtemessung jetzt öfters als Kassenleistung möglich

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Bisher musste die Messung aus eigener Tasche gezahlt werden - bei einigen Patienten kann die Knochendichte unter bestimmten Umständen neuerdings auf Kassenkosten ermittelt werden.

Die Neuregelung gilt zum einen für Menschen, die Osteoporose haben, sich aber noch keinen Knochen gebrochen haben. Zum anderen können Patienten die Messung als Kassenleistung erhalten, wenn sie wegen bestimmter Risikofaktoren und/oder chronischer Erkrankungen ein erhöhtes Osteoporoserisiko haben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hessen unter Berufung auf einen aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hin.

Bislang war es nach Angaben der Verbraucherschützer so, dass die Kasse die Kosten für die sogenannte Osteodensitometrie nur übernommen hat, wenn der Patient schon einen Knochenbruch hatte. Nun kann die Kasse die Messung zahlen, wenn der Patient mit Medikamenten gegen Osteoporose behandelt werden soll, weil das medizinisch sinnvoll erscheint. Ziel der Untersuchung ist, zu ermitteln, ob der einzelne Betroffene voraussichtlich einen Nutzen durch die Medikamente haben wird oder nicht. Patienten, die die Kosten bislang selbst getragen haben, sollten ihre Ärzte auf die Neuregelung hinweisen.