Die Krankenkasse zahlt bei längerer Krankheit das Krankengeld nur durchgehend, wenn die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt wird. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Rostock hin. Gilt eine Krankschreibung zum Beispiel bis zu einem Freitag, müsse der Patient gleich am Freitag zum Arzt gehen, wenn er sich noch nicht wieder arbeitsfähig fühlt.
Erklärt der Arzt den Patienten nicht freitags, sondern erst am Montag für arbeitsunfähig, gilt der Anspruch auf Krankengeld also erst ab Dienstag. Gleiches trifft der UPD zufolge auf Patienten zu, die aus einer Klinik oder Reha entlassen werden und noch nicht sofort wieder ins Büro zurückkehren können. Der Arzt müsse die Arbeitsunfähigkeit noch am Entlassungstag bescheinigen.