Lebensmittel nach Mindesthaltbarkeit genießbar
Mainz (dpa/tmn) - Lebensmittel müssen nicht gleich in den Müll wandern, nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Unter Umständen sind die Produkte darüber hinaus genießbar.
Bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum garantiere der Hersteller Qualitätseigenschaften wie Geschmack, Geruch und Nährwerte, erläutert die Verbraucherschutzzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Werden Lebensmittel aber richtig gelagert und nicht geöffnet, seien sie auch über die Frist hinaus verwendbar.
Die Verbraucherschützer empfehlen, die Lebensmittel vor dem Verzehr aber mit allen Sinnen zu prüfen. Man solle sie gut anschauen, daran riechen und davon kosten.
Vorsichtiger muss man beim Verbrauchsdatum sein: Lebensmittel mit dem Hinweis „Zu verbrauchen bis...“ dürfen nach dem Ablauf des Datums weder verkauft noch verzehrt werden. Andernfalls kann es den Angaben zufolge zu Lebensmittelinfektionen kommen. Wichtig sei bei solchen Produkten auch, dass die Hinweise zum Lagern genau beachtet werden. Lebensmitteln mit Verbrauchsdaten sind etwa Hackfleisch und geräucherter Fisch.