„Leicht“ und „fruchtig“: Vorsicht bei Lebensmittel-Angaben
München (dpa/tmn) - Verpackungsangaben bei Lebensmitteln können Verbraucher schnell in die Irre führen. Joghurts etwa sollen häufig mehr Käufer finden, weil sie „leicht“ sind oder einen „hohen Fruchtanteil“ haben.
Doch die Bezeichnungen sind manchmal tückisch.
Verbraucher sollten sich nicht von der Angabe „light“ oder „leicht“ verleiten lassen. Denn dann muss zwar ein enthaltener Nährstoff um mindestens 30 Prozent gegenüber einem gleichwertigen Produkt verringert sein. Es kann aber sein, dass die Kalorienzahl trotzdem nicht niedriger ist, weil im Gegenzug der Anteil einer anderen Zutat erhöht wurde. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin und nennt ein Beispiel: Ein fettreduzierter Joghurt mit nur 0,1 Prozent Fett im Milchanteil hat im Prinzip deutlich weniger Kalorien als ein normaler Joghurt. Es kann aber sein, dass für den Geschmack mehr Zucker zugefügt wurde, um den reduzierten Fettanteil auszugleichen. Dadurch steigt die Kalorienzahl wieder.
Auch ist für Verbraucher oft nicht klar erkennbar, wie viel Frucht in einem Fruchtjoghurt steckt. Steht auf dem Becher beispielsweise „mit 33 Prozent Fruchtzubereitung“, heißt das nicht automatisch, dass der Inhalt zu einem Drittel aus Früchten besteht. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Eine Fruchtzubereitung könne neben Früchten noch viele andere Zutaten enthalten: Zucker, modifizierte Stärke, Gelatine, färbende Pflanzenextrakte oder Aromen sind Beispiele dafür.