Medikamente: Nicht jede Tablette darf geteilt werden

Münster (dpa/tmn) - Nur Tabletten, die eine dafür vorgesehene Bruchkerbe haben, sollten halbiert werden. Pillen, die zum Beispiel mit einer extra Schutzschicht umhüllt sind, dürfen keinesfalls geteilt werden.

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Darauf macht die Apothekerkammer Westfalen-Lippe aufmerksam.

Die Schutzschicht mancher Tabletten hat eine wichtige Funktion, denn diese schützt den Arzneiwirkstoff vor der Magensäure, damit er nicht schon im Magen freigesetzt wird. Darf eine Tablette halbiert werden, kann das Menschen mit Schluckbeschwerden die Einnahme erleichtern. Außerdem lässt sich damit die Dosis besser an den einzelnen Patienten anpassen.

Grundsätzlich ist aber das Teilen von dafür vorgesehenen Tabletten auch nicht völlig unbedenklich. Laut einer von der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe geförderten Studie schwankt die Dosis bei geteilten Tabletten deutlich stärker als bei ungeteilten. Besonders wenn eine halbierte Tablette nochmals geteilt wird, seien die Schwankungen groß. Die eingenommene Dosis sei dann „irgendwann nur noch Glückssache“, sagt Studienleiter Prof. Klaus Langer.