Nächstes Reiseziel: Die Zahnarztpraxis in Polen
Patienten können im Ausland bis zu 50 Prozent sparen. Aber Vorsicht: Es lauern viele Fallstricke.
Düsseldorf. Zahnersatz in Ungarn, Augenlasern in der Türkei, Nasenkorrektur in Tschechien werden bei deutschen Patienten beliebte Reisegründe. "Die Nachfrage wächst", sagt Wolfgang Schuldzinski, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale NRW. "Im Ausland lassen sich zwischen 30 und 50 Prozent der Kosten sparen." Aber Vorsicht: Es lauern Fallstricke.
Einen guten Arzt zu finden ist ein Knackpunkt. "Man sollte bei seiner Krankenkasse fragen, ob es Erfahrungsberichte anderer Patienten gibt", rät der Verbraucherschützer. Mundpropaganda ist die beste Werbung.
Vor Reiseantritt klärt man mit der Krankenkasse das Prozedere. Bei Zahnbehandlungen ist ein Heil- und Kostenplan einzureichen.
Den Plan schickt man dem ausländischen Arzt, der für jede einzelne Position sein Angebot macht. Diese Aufstellung reicht man seiner Krankenkasse für die notwendige Kostenzusage ein.
Die Behandlung im Ausland zahlt man zunächst selbst. Die Rechnung - auf Deutsch verfasst - geht an die Krankenkasse zur Erstattung. Diese leistet dieselben Zuschüsse wie bei einer Inlands-Behandlung.
Innerhalb der EU gelten die selben Gewährleistungsansprüche. Auch hier gibt es also Garantien beispielsweise auf Zahnersatz. "Günstig ist, wenn man deutsches Verfahrensrecht in einem privaten Behandlungsvertrag mit dem Arzt vereinbaren kann", so der Experte. Allerdings muss man bedenken, dass man eventuelle Schadensersatzansprüche trotzdem im Ausland durchsetzen muss.