Nebenkosten: Mieter haben verloren und doch gewonnen
Richter: Beim „Wärme-Contracting“ müssen die Kosten im Rahmen bleiben.
Karlsruhe. In einer Grundsatz-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überhöhten Miet-Nebenkosten einen Riegel vorgeschoben und damit den Mietern den Rücken gestärkt. Kern der BGH-Entscheidung: Wenn Vermieter die Wärmeversorgung des Hauses per Vertrag an ein externes Unternehmen vergeben, so genanntes Wärme-Contracting (siehe Kasten rechts), muss das Gebot der Wirtschaftlichkeit eingehalten werden.
Zwar hatten die Mieter, die beim Vermieter eine Kürzung ihrer Nebenkosten erreichen wollten, den Prozess vor dem BGH verloren, aber letztlich nur aus formalen Gründen: Ihre Mietverträge waren geschlossen worden, als der Vermieter die Wärmeversorgung bereits auf das Contracting umgestellt hatte.
Mieterverbände begrüßten die Entscheidung ausdrücklich. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB): "Auch wenn die beklagten Mieter den Prozess verloren haben - die Mieter in ganz Deutschland sind Gewinner bei diesem Urteil." Mit der Entscheidung hätten die Karlsruher Richter die Rechtsauffassung des DMB bestätigt: "Wärmeversorgungsvereinbarungen sind kein Freibrief für Höchstpreise. Wenn Hauseigentümer die Wärmeversorgung auf das Contracting umstellen, muss das wirtschaftlich vernünftig sein."
Laut DMB sind die Kosten für Mieter bei solchen Wärme-Lieferungsverträgen in der Regel höher als bei anderen Wegen der Wärmeversorgung. Beim Contracting geben Vermieter die Wärmeversorgung ihrer Häuser per Vertrag an ein Unternehmen, das dann in der Regel auch die Heizungsanlage modernisiert. Diese Kosten werden auf langfristige, meist 15 Jahre laufende Verträge umgelegt.