Nicht alles, was fleischlos erscheint, ist es auch

Was „vegan“ oder „vegetarisch“ ist, soll gesetzlich definiert werden. Verbraucherverbänden ist das zu wenig.

Brüssel/Berlin. Der Bundesrat dringt auf eine bessere Kennzeichnung veganer und vegetarischer Lebensmittel. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung kürzlich auf Initiative Niedersachsens auf, bei der EU eine baldige Regelung dafür anzumahnen.

Die aktuellen Vorschriften ermöglichten es Verbrauchern nicht, sich über tierische Bestandteile zu informieren. Was vegan und vegetarisch ist, sei nicht gesetzlich bestimmt. Erst wenn klar definiert ist, was vegan oder vegetarisch ist, kann eine exakte Kennzeichnung erfolgen. Die Regierung solle auch eine raschere nationale Regelung prüfen.

Verbraucherverbände machen sich ebenfalls für klare Regeln stark, da tierische Zutaten teils „versteckt“ seien. Sie begrüßen zwar die Entscheidung des Bundesrates, für sie geht der Vorstoß aber nicht weit genug: Die Kennzeichnung veganer und vegetarischer Lebensmittel „reicht nicht aus“, sagt Oliver Huizinga von Foodwatch.

Um Transparenz für die Verbraucher herzustellen, müsse bei allen Nahrungsmitteln kenntlich gemacht werden, wenn sie Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs enthalten. Viele vermuteten etwa nicht, dass beispielsweise Säfte tierische Gelatine als Vitamin-Trägerstoff enthalten können.

Ebenso erwarte der Verbraucher bei Chips keine Trägerstoffe aus Geflügel oder Schwein für die Aromen. „Das ist für den Verbraucher auch gar nicht erkennbar“, sagt Huizinga. Diese „Kennzeichenlücke“ schränke den Verbraucher daher in seiner Wahlfreiheit ein. Mit einer Unterschriftenaktion will Foodwatch die Regelung nun einfordern.

Im Verbraucherschutzministerium gibt man dem Unterfangen jedoch derzeit wenig Chancen: Die Lebensmittelkennzeichnung werde über die EU geregelt, eine neue Verordnung trete erst Ende des Jahres in Kraft, so eine Sprecherin. Das Thema vegane und vegetarische Lebensmittel sei darin nur „als Prüfauftrag enthalten. Es wird geprüft, welche Kriterien man aufstellen kann“.

Die Kennzeichnung nicht-vegetarischer Lebensmittel stelle man sich „schwierig“ vor, eine nationale Regelung zu finden, halte man gar für „nahezu unmöglich“. sk/dpa