Obazda vorerst nicht geschützt
München (dpa) - Im Biergarten wird er gern zu Bier und Brezn verzehrt. Was im Obazdn drin ist und woher er kommt, wird vorerst nicht vorgeschrieben. Die bayerische Käsespezialität bleibt erst einmal ungeschützt.
Die bayerische Käsespezialität Obazda darf vorerst weiter auch außerhalb Bayerns hergestellt werden. Das Bundespatentgericht in München verwies den Streit um den Käsemix am Donnerstag (22. September) an das Deutsche Patent- und Markenamt zurück, das diesen 2009 als geografische Angabe geschützt hatte. Nun muss das Amt neu prüfen. Die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft hatte den Schutz beantragt. Dagegen hatte die Firma „Pflaum's feine Frische“ aus Leutkirch im Allgäu in Baden-Württemberg - knapp jenseits der bayerischen Grenze - Beschwerde eingelegt.
Firmenchef Ulf Pflaum begrüßte die Entscheidung am Donnerstag. „Wir haben das erreicht, was wir wollten.“ Die Geschäftsführerin der Landesvereinigung, Maria Linderer, zeigte sich entgegen enttäuscht. Der Obazde müsse geschützt werden, um einer Verfälschung Einhalt zu gebieten - schon gebe es etwa Obazdn aus Schafskäse und Joghurt. Der Vorsitzende Richter Franz Hacker stellte denn auch klar, dass er den Obazdn durchaus für ein bayerisches Produkt und als solches für schützenswert hält. „Wir halten die Bezeichnung grundsätzlich für schutzfähig“, sagte Hacker.
Die Rahmenrezeptur der Landesvereinigung, die zur Spezifizierung dienen und grob die Zusammensetzung festlegen soll, scheine praktikabel, ohne den unterschiedlichen Herstellern zu große Einschränkungen aufzuerlegen. „Sie erscheint uns flexibel genug, um die Vielfalt des Obazdn zu gewährleisten.“ Dass zu der - bei der industriellen Herstellung unvermeidlichen - Haltbarmachung aber ausschließlich die Thermisierung zugelassen werden solle, sah das Gericht jedoch als zu eng gefasst an. „Andere müssten auf Wärmebehandlung umstellen - was sie vielleicht nicht wollen oder aus technischen Gründen nicht können“, sagte Hacker. Damit drohe ein Monopol - und das sei gerade nicht Ziel des geografischen Schutzes. Andere Hersteller - so auch Pflaum - lehnen die Wärmebehandlung ab und setzen auf Konservierungsstoffe.
„Die klassische handwerkliche Herstellung ist die Kaltproduktion“, unterstrich der Anwalt von „Pflaum's feine Frische“, Roland Veh. Bestenfalls dürfe dann zurückhaltend Konservierung zugesetzt werden. „Die Thermisierung ist nicht die traditionelle Methode.“ Dabei entstehe nämlich eine Käsecreme - und das sei nun wirklich kein Obazda, der sich genau durch seine brockige oder stückige Konsistenz ausweise. Der Anwalt der Landesvereinigung, Paul Bornemann, meinte hingegen, quittiert von Murren im Publikum: „Die Stückigkeit als solche ist nicht wesentlicher Bestandteil des traditionellen Obazdn.“
Zweifel hatte das Gericht auch daran, ob die Landesvereinigung überhaupt als Antragstellerin zulässig ist - besser sei die Gründung einer Schutzgemeinschaft, der die betroffenen Hersteller direkt angehören würden.