Privatversicherung vorgetäuscht: Kein Anspruch auf Termin
Düsseldorf (dpa/tmn) - Privatpatienten erhalten bei vielen Ärzten schneller einen Termin als Kassenpatienten. Wieso sich Flunkern am Telefon nicht auszahlt, erklärt Christiane Lange von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Muss ein Patient am Telefon sagen, ob er gesetzlich oder privat versichert ist?
Nein, als Patient hat man nicht die Verpflichtung, von sich aus mitzuteilen, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Sofern man aber am Telefon gefragt wird, welchen Versicherungsstatus man besitzt, sollten Patienten die Wahrheit sagen.
Inwiefern muss der Arzt prüfen, ob jemand die Wahrheit sagt?
Der Arzt hat keine Nachforschungspflicht. Sofern man sich als Privatpatient am Telefon ausgibt, darf der Arzt auch davon ausgehen, dass diese Angaben zutreffen.
Was passiert, wenn vor Ort rauskommt, dass ein Patient am Telefon geflunkert hat?
Wenn der Patient am Telefon angibt, dass er privat krankenversichert ist, und der Arzt ihm in einem Zeitraum einen Termin gibt, in dem er ausschließlich Privatpatienten behandelt, darf er den Patienten nach Hause schicken und auf andere Sprechzeiten verweisen. Eine Pflicht zur sofortigen Behandlung besteht nur im Notfall.