Ramadan beginnt - Für Diabetiker und Kranke gelten Ausnahmen
Berlin (dpa/tmn) - Essen und Trinken nur nach Sonnenuntergang - diese Regel befolgen Muslime auf der ganzen Welt während des traditionellen Fastens. Kranke sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.
Muslime verzichten während des Ramadans (bis 7. August) tagsüber auf Essen und Trinken - im Notfall dürfen sie das Fasten aber unterbrechen. Das betrifft vor allem Diabetiker: Sie können immer Traubenzucker zu sich nehmen, wenn Unterzuckerung droht, erläutert die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin. Die Anwendung von Sprays und Pulverinhalatoren gegen Asthma und andere Lungenkrankheiten verstoße nicht gegen den Ramadan. Auch Salben und Augentropfen dürfen verwendet werden, Zäpfchen und Nasentropfen seien aber verboten. Chronisch kranke Muslime müssen laut dem Koran nicht fasten.
Muslime sollten während des Fastenmonats grundsätzlich nicht auf wichtige Medikamente verzichten, erklärt Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Wer ständig zu bestimmten Tageszeiten die Wirkstoffe braucht, sollte diese auch nicht einfach nur noch zu den erlaubten Zeiten nachts einnehmen, sondern mit seinem Arzt oder Apotheker nach einer Lösung suchen. Es sei vielleicht möglich, auf ein Medikament auszuweichen, das seltener eingenommen wird.
Besonders Diabetiker müssen im Ramadan aufpassen. Die ABDA rät ihnen, sich beraten zulassen, wie sie die Einnahme ihrer Medikamente mit den geänderten Essenszeiten am besten abstimmen. Erkrankte kontrollieren mehrmals täglich die Blutzuckerwerte und achten auf die Symptome einer Über- und Unterzuckerung. Und sie sollten zu den erlaubten Zeiten viel trinken.