Reha-Antrag für Kinder bei Rentenversicherung stellen

Langenau (dpa/tmn) - Anders als Mutter-Kind-Kuren müssen Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Dafür ist der Rentenversicherungsträger der Eltern zuständig.

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Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche müssen beim Rentenversicherungsträger der Eltern beantragt werden. Darauf weist der Landesverband Baden-Württemberg des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hin. Welcher Träger das genau ist, können die Eltern ihrem Rentenbescheid entnehmen. Sie können sich beim Stellen des Antrags von ihrem Kinder- und Jugendarzt unterstützen lassen.

Dieser muss nicht die Zusatzbezeichnung „Rehabilitationswesen“ aufweisen oder einen besonderen Kurs absolviert haben, erläutert Alwin Baumann von der Rehakinderklinik der Fachkliniken in Wangen. Er ist einer der Sprecher der Kinder- und Jugendrehabilitation. Das sei anders, wenn ein Erwachsener für sich einen Reha-Antrag stellt oder eine Mutter-Kind-Kur beantragt.

Sinnvoll kann eine Reha-Maßnahme zum Beispiel für chronisch kranke Kinder und Jugendliche mit Asthma, Neurodermitis, Allergien, oder Krebs sein, ergänzt der BVKJ. Die vier- bis sechswöchige Kur soll dazu beitragen, dass das Kind wieder gesund wird oder es ihm zumindest besser geht. Auch durch die Krankheit verursachte spätere Schäden lassen sich damit möglicherweise vermeiden.

Die Rentenversicherung finanziert Verpflegung und Unterkunft des Kindes sowie Reisekosten. Außerdem kommt sie für die Nebenkosten auf, wenn eine Begleitperson mitreisen muss. Vor Ort stehen Lehrer zur Verfügung, damit die kleinen Kurgäste keinen Schulstoff versäumen.