Röntgen im Mundraum: Nicht mehr als unbedingt nötig
Berlin (dpa/tmn) - Im Mund wird häufig geröntgt: Anders können Zahnärzte oft keine eindeutige Diagnose stellen. Dennoch: „Es hängt immer vom Einzelfall ab“, betont Prof. Dietmar Oesterreich.
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer weist auf die strengen gesetzlichen Normen hin, die Zahnärzte beim Röntgen beachten müssen. Es gilt die rechtfertigende Indikation als Voraussetzung. Das heißt: Ohne konkreten Anlass darf nicht geröntgt werden. „Generell gilt die Devise: Nicht mehr als unbedingt nötig“, erklärt Oesterreich.
Zähne und Knochen sind dichte Strukturen - und in der Mundhöhle auf engstem Raum versammelt. Bei vielen Karies- und Parodontose-Befunden seien Röntgen-Untersuchungen kaum vermeidbar, sagt Oesterreich. Etwa um Kariesbildung in Zahnzwischenräumen auszuschließen. „Hier reichen Hilfsmittel wie Lupenbrillen oder Transillumination nicht immer aus.“ In diesen Fällen sei das Röntgenbild „der Goldstandard“.
Auch bei Entzündungen an der Wurzelspitze oder bei entzündlich bedingtem Knochenabbau muss in der Regel das Röntgengerät ran, um einen klaren Befund zu bekommen, so der Experte. Doch nicht nur bei aktuellen Befunden kann Röntgen nötig sein.
Manche Patienten müssen in regelmäßigen, größeren Zeitabständen mit Röntgenaufnahmen kontrolliert werden. „Das gilt etwa bei erhöhtem Kariesrisiko oder wurzelbehandelten Zähnen.“
Zahnärzte müssen jedes Mal über die Notwendigkeit des Röntgens aufklären. Patienten sollten aber auch kritisch sein: „Sie können natürlich fragen: „Was wollen Sie mit der Aufnahme erkennen?““, betont Oesterreich. Auch ablehnen kann man Röntgen-Behandlungen jederzeit. „Dann wird Sie der Zahnarzt aber auch über die Risiken aufklären.“ Das heißt, er erklärt mögliche Folgen für den unbehandelten Zahn.
Im zahnmedizinischen Bereich ist die Dosis der Röntgenstrahlen im Vergleich sehr gering, so Oesterreich. „Deshalb gibt es aber keine Bagatelle“, fügt er an. Bei der Dosis kommt es auch auf die Art der Aufnahme an. Eine kleine Röntgenaufnahme entspricht zum Beispiel nur einem Vierhundertsel der natürlichen Jahresstrahlenbelastung, so die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Dagegen kommen 3D-Volumentomographien den Angaben nach schon auf fünf Prozent der jährlichen Belastung. Jene Strahlenbelastung entspricht laut der DGZMK etwa der, der man bei zwei Langstreckenflügen aus Deutschland nach Brasilien und zurück ausgesetzt wäre.
Bei einer Schwangerschaft müssen Zahnärzte noch strenger stärker prüfen, ob das Röntgen unbedingt nötig ist, erklärt Oesterreich diese besondere Situation. „Wenn möglich, verzichtet man ganz oder insbesondere in den ersten drei Monaten darauf.“