Schlank mit Ultraschall? Nicht auf Werbung reinfallen

Frankfurt/Main (dpa) - Schön und schlank durch Ultraschall - zugegeben, das klingt verlockend. Auf solche Werbeversprechen sollten Verbraucher aber nicht zu viel geben, warnt die Verbraucherzentrale Hessen.

Sie hat derartige Anzeigen mal unter die Lupe genommen.

„Fett weg durch Ultraschall“ - vor diesem und ähnlichen Werbeversprechen warnt die Verbraucherzentrale Hessen. Figurstudios würden Behandlungen anbieten, die vortäuschten, dass Fettpolster und Cellulite durch Ultraschallwellen dauerhaft und erfolgreich verschwinden könnten. „Solche Angebote sind unseriös, bestenfalls wirkungslos und meist teuer“, urteilte Andrea Schauff, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen, am Donnerstag (2. Februar).

Der Verein untersuchte Werbeanzeigen in Zeitschriften und Internet. Er habe festgestellt, dass Slogans wie „Schlank und straff bequem im Liegen, ohne OP und harte Diät“ oder „DIE Alternative zur Fettabsaugung“ nicht haltbar und somit irreführend seien. Es habe sich um unlauteren Wettbewerb gehandelt, sagte Schauff. Die Verbraucherschützer orientierten sich an repräsentativen Studien mehrerer Ernährungsforschungsinstitute.

Verschiedene hessische Schlankheitsstudios seien von der Verbraucherzentrale und vom Verband Sozialer Wettbewerb abgemahnt worden. Sie hätten Unterlassungserklärungen unterschreiben müssen, dass sie nicht mehr bestimmte irreführende Werbesprüche veröffentlichen würden. Laut Schauff ist das Problem, dass unter Umständen einfach die Aussagen abgewandelt oder der Name des Anbieters gewechselt wird.