Kassen müssen Alternativmedizin nicht bezahlen

Darmstadt (dpa) - Krankenkassen müssen nicht alle Behandlungen der anthroposophischen Alternativmedizin bezahlen. Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden.

Das Hessische Landessozialgericht hat die Klage einer 77-Jährigen abgelehnt, die Kosten für eine sogenannte rhythmische Massage erstattet haben wollte. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe „diese Behandlungsmethode weder anerkannt, noch habe er sich mit diesem Heilmittel befasst“, teilte die Justizbehörde am Donnerstag (2. Februar) mit (Aktenzeichen: L 8 KR 93/10). Alternative Methoden seien nicht automatisch ohne jegliche Prüfung ihres Nutzens und ihrer Wirtschaftlichkeit von den Krankenkassen zu bezahlen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.