Schwäbische Spätzle dürfen nun das europaweit gültige Qualitätssiegel für „geschützte geografische Angaben“ (g.g.A.) tragen - wenn sie mindestens eine Produktionsstufe in Schwaben durchlaufen haben und wenn die Zutaten mit den EU-Kriterien übereinstimmen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Spätzle nicht zu gelb, nicht zu hart und nicht zu weich sind.
Die Liste der europaweit geschützten regionalen Spezialitäten werde immer länger, teilte das Verbraucherschutzministerium mit. Bislang stehen zum Beispiel schon die „Schwäbischen Maultaschen“ und die „Schwarzwaldforelle“ unter Schutz. Dabei finden sich die schwäbischen Produkte in bester Gesellschaft: So dürfen sich zum Beispiel auch Dresdner Christstollen oder Hessischer Apfelwein mit dem Siegel „g.g.A.“ schmücken. Das Siegel soll Schutz vor der Nachahmung regionaler Produkte bieten.