Tabletten nicht einfach teilen

Berlin (dpa/tmn) - Patienten dürfen Tabletten nur dann teilen, wenn das ausdrücklich im Beipackzettel erlaubt ist. Das Teilen könne anderenfalls die Wirkung der Arznei verändern, erläutert die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin.

Ob das Zerbrechen erlaubt ist, sei in der Regel an Bruchrillen zu erkennen. Allerdings rät die ABDA auch hier zur Vorsicht: Denn manche Pillen haben Schmuckkerben, die nur der besseren Unterscheidung verschiedener Tabletten dienen, und nicht dem leichteren Teilen.

Das Zerbrechen kann die Wirkung eines Medikaments aus mehreren Gründen beeinflussen: Besonders kleine Tabletten ergeben Bruchstücke, die sich nicht mehr gut fassen lassen. In Tabletten mit geringer Dosierung ist der Wirkstoff eventuell nicht gleichmäßig verteilt, und die Bruchstücke wären dann unterschiedlich dosiert. In einigen Fällen sorgt ein schichtweiser Aufbau der Tablette für den richtigen Wirkungseintritt - das Zerbrechen zerstört diesen Aufbau. Und magensaftresistente Tabletten sollen sich erst im Dünndarm auflösen - geteilt zergehen sie dagegen schon im Magen und reizen dort möglicherweise die Schleimhaut.

Viele Tabletten sind auch von einem Überzug umgeben. Diese Hüllen haben verschiedene Funktionen: Sie können dafür sorgen, dass sich die Tabletten verzögert auflösen, sie schützen vor Feuchtigkeit und Licht oder überdecken einen bitteren Geschmack. Tabletten mit einem Überzug sollten deshalb grundsätzlich nicht geteilt werden, warnt die ABDA.