Täuschung im Restaurant - Hausgemachtes ist vor Ort hergestellt
Berlin (dpa/tmn) - Wer in ein Café oder ein Restaurant geht, möchte nicht unbedingt eine Fertiggericht vorgesetzt bekommen. Umso mehr Vertrauen weckt da meist das Attribut „hausgemacht“. Gäste sollten sich auf die Aussage verlassen können.
Wenn Speisen im Restaurant mit „hausgemacht“ beschrieben werden, sollten diese auch vor Ort hergestellt worden sein. Zwar sei die Angabe lebensmittelrechtlich nicht geregelt, es gelte aber das generelle Täuschungsverbot, erläutert der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Im Zweifelsfall muss ein Gericht klären, ob der Gast mit der Angabe getäuscht wurde.
Allerdings kann lediglich davon ausgegangen werden, dass etwa der Kuchen im Haus gebacken wurde oder Nudeln aus einem selbst hergestellten Teig stammen. Über die Zutaten sagt die Angabe „hausgemacht“ nichts aus - sie können aus Herstellungsverfahren stammen, die für eine Großküche üblich sind. Dazu gehören zum Beispiel Gewürzmischungen mit Zusatzstoffen. Bei dem Hinweis „wie hausgemacht“ können Kunden darauf schließen, dass das Lebensmittel zugekauft wurde.