Telefonaktion: Wer trägt die Kosten für die Reha?

Bei vielen Kranken zahlt die Rentenversicherung – bei Rentnern die Krankenkasse.

Düsseldorf. Die Krankenhausaufenthalte werden immer kürzer. Eine der Folgen: viele Patienten müssen eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen. Dementsprechend viele Leser haben unseren drei Experten von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland während unserer Telefonaktion Fragen zum Thema gestellt. Hier nun die am häufigsten gestellten Fragen mit Antworten:

Ja, selbstverständlich. Jedoch müssen sich Rentner mit ihrem Antrag auf eine Reha-Maßnahme nicht an die Deutsche Rentenversicherung wenden, sondern an ihre Krankenkasse. Der Grund: Die Rentenversicherung ist nur für Kranke zuständig, die später wieder ins Erwerbsleben zurückkehren.

Der Kranke muss innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (das steht in dem Rechtbehelfsbescheid, der der Ablehnung anhängig ist). Ist auch dieser Widerspruch abgelehnt, kann der Patient nur noch beim Sozialgericht klagen. Besonders wichtig ist, dass schon dem ersten Widerspruch eine ausführliche Begründung des Arztes, warum die Reha notwendig ist, beigefügt wird. Je umfangreicher die Begründung, desto höher die Erfolgschancen.

Wer weniger als 994 Euro (netto) monatlich verdient, muss nichts zuzahlen. Diese Angabe bezieht sich auf das eigene Einkommen des Patienten.

Für Krebserkrankte ist in der Regel die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung in Bochum zuständig. Dort werden die Patienten speziell beraten, und es werden auch die Reha-Anträge bearbeitet bzw. bewilligt. Das Service-Telefon erreicht man unter 0234 8902-0.

Ja, damit dies auch realisierbar ist, sollte der Patient schon während des Krankenhausaufenthaltes gemeinsam mit dem behandelnden Arzt den Antrag bei der Rentenversicherung stellen. So ist gewährleistet, dass der Patient innerhalb von 14 Tagen nach Verlassen der Klinik seine Reha antreten kann. Beispielsweise Schlaganfallpatienten oder Patienten, die eine Hüft-Op hinter sich haben, kommen meist direkt in eine spezielle Reha-Klinik.

In der Regel kann man eine Reha im Abstand von vier Jahren beantragen. Wenn es jedoch medizinisch notwendig ist, wird der Besuch der Reha-Klinik schon eher bewilligt. Der Patient sollte dies von seinem Arzt ausführlich begründen lassen.

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt meist die Kosten für eine ambulante oder eine stationäre Reha. Der Patient kann selbst wählen, welche Form er beantragt. Das heißt aber nicht, dass jede bewilligt wird. Auch der Kostenfaktor kann bei der Bewilligung ausschlaggebend sein.

Ja, er hat, aber nur wenn er freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt hat, hat man Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Wer allerdings nie in die Versicherung eingezahlt hat, wird nicht unterstützt. Wichtig ist auch wie lange man eingezahlt hat.