Überflüssige Röntgenuntersuchungen vermeiden
Salzgitter (dpa/tmn) - Strahlendosis und Krebsrisiko sind bei einfachen Röntgenaufnahmen und auch vielen Computertomographien gering. Trotzdem sollten zu häufige Untersuchungen vermieden werden. Wichtig ist, dass der Nutzen das Risiko rechtfertigt.
Mehr als 100 Millionen Röntgenuntersuchungen werden in Deutschland jedes Jahr gemacht. Röntgenbilder und Computertomographien (CT) sind medizinischer Alltag und werden von Patienten nur selten hinterfragt. Kein Wunder, führen die Untersuchungen doch nie zu direkten körperlichen Reaktionen. „Die kommen eigentlich nur bei sehr hohen Strahlendosen vor“, versichert Prof. Norbert Hosten von der Deutschen Röntgengesellschaft in Berlin. Strahlenwerte, die zu Hautrötungen oder gar der Zerstörung von Hautgewebe und Haarausfall führen können, seien nur üblich, wenn die Bestrahlung in der Therapie eingesetzt wird.
Gefährlicher sei der indirekte Effekt. „Sie können Krebserkrankungen auslösen, und das ist von der Dosis unabhängig“, sagt Hosten. Schon ein einzelner Treffer durch einen Röntgenstrahl könne das Erbgut einer Körperzelle angreifen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine einfache Röntgenuntersuchung einen Tumor hervorruft, sei relativ gering, da die Strahlendosis bei modernen Geräten sehr niedrig liegt. Doch das Krebsrisiko steigt, wenn sich Bestrahlungen häufen. „Deshalb ist es wichtig, dass bereits gemachte Untersuchungen nicht unnötig wiederholt werden. Darauf können auch Patienten selbst achten“, sagt Prof. Gunnar Brix vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter, das auch im Internet wichtige Fragen zum Röntgen beantwortet.
Dass Diagnosen mit Hilfe von Röntgenbildern und CT in Deutschland so häufig zum Einsatz kommen, hat laut der Röntgengesellschaft vor allem mit der sogenannten Selbstüberweisung zu tun. Denn neben den Radiologen dürfen hierzulande auch andere Ärzte röntgen. „Zum Beispiel Fachärzte, die sich mit Knochenerkrankungen befassen, können die Berechtigung erwerben, bestimmte Körperpartien zu röntgen. Sie sind dann Teilgebietsradiologen“, erklärt Hosten.
Das Problem dieser Regelung sei, dass meist keine zweite Meinung eingeholt wird. „Wenn sonst eine Röntgenuntersuchung angesetzt wird, gibt es das Vier-Augen-Prinzip“, sagt Hosten. Der zuweisende Arzt, der die Untersuchung für erforderlich hält und der Radiologe, der die Untersuchung durchführt, müssen sich abstimmen. So sei besser gesichert, dass der Nutzen der Untersuchung mit dem Risiko abgewogen wird. Es müsse eindeutig sein, dass nur durch Röntgen eine zielführende Diagnose gestellt werden kann.
Bei Selbstüberweisungen sei nicht immer klar, ob die Untersuchung tatsächlich nötig ist. Besonders Privatversicherte sollten auf der Hut sein. „Da wird das schneller mal gemacht“, warnt Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es könne vorkommen, dass der Grund einer Röntgenuntersuchung rein finanziell ist. „Das Gerät ist angeschafft worden, dann soll es auch genutzt werden.“
Besonders kritisch bewertet das BfS den steigenden Gebrauch der Computertomographie in der Vorsorge. Das gelte zum Beispiel für Untersuchungen des Herzens, bei denen es zu einer ganz erheblichen Strahlenbelastung kommt. „Bei den meisten dieser Untersuchungen, die oft als 'Managercheck' angeboten werden, ist der Nutzen nicht nachgewiesen. So etwas sollte man nicht machen lassen“, rät Brix.
Besonders bei Überweisungen oder einem Arztwechsel kann es passieren, dass die gleichen Röntgenaufnahmen mehrfach gemacht werden. „Man sollte seinen Arzt immer darauf hinweisen, wenn eine ähnliche Untersuchung schon stattgefunden hat“, rät Vogel.
Angst vor unsachgemäßer Behandlung durch Teilgebietsradiologen oder Praxispersonal müsse aber niemand haben. „Wer in Deutschland röntgt, ist gut geschult. Und die Geräte werden von den Gewerbeaufsichten kontrolliert, da gibt es also gar kein Problem“, versichert Hosten. Wenn der Arzt die Notwendigkeit schlüssig erklärt und nachweist, dass sie im vorliegenden Fall das beste Diagnoseverfahren ist, sollte man ihm vertrauen. „Kritisch nachzufragen ist aber immer erlaubt.“