Verdacht auf Behandlungsfehler - Wo Betroffene Hilfe finden

Berlin (dpa/tmn) - Schmerzen nach der OP oder Probleme mit dem künstlichen Hüftgelenk - in solchen Fällen keimt womöglich der Verdacht auf, dass dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.

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Hilfe finden Betroffene bei der eigenen Krankenkasse, der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) sowie bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern.

„Die einzelnen Krankenkassen stehen nicht nur in der Verantwortung, über einzelne Leistungen zu entscheiden, sie sollen gegebenenfalls auch ihren Versicherten helfen, gegen Behandlungsfehler vorzugehen“, erklärt Ann Marini, vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wenn der Versicherte den Arzt von der Schweigepflicht entbindet, kann die Kasse die Akten anfordern und prüfen. Verdichten sich dabei Hinweise auf einen Behandlungsfehler, dann kann der Patient juristisch gegen den Arzt vorgehen.

„Allerdings liegt nicht unbedingt ein Behandlungsfehler vor, wenn der gewünschte Erfolg ausbleibt“, betont Kai Behrens vom AOK-Bundesverband. Außerdem sei nicht jedes unerwünschte Ereignis vermeidbar. Viele Operationen haben beispielsweise Risiken, die auch ohne ärztlichen Fehler eintreten können. „Wenn indes Patienten aufgrund ärztlicher Sorgfaltspflichtverletzungen Schäden erleiden, dann ist die Rede von Behandlungsfehlern.“

Ein Behandlungsfehler liegt auch vor, wenn der aktuelle medizinische Wissensstand nicht beachtet wurde. „Behandlungsfehler können entstehen, wenn der Arzt Falsches tut oder auch Bestimmtes unterlässt“, erläutert Marini. Daneben kann es auch zu organisatorischen Fehlern oder nachlässigem Verhalten von Mitarbeitern des Arztes kommen. Auch fehlende oder falsche, unverständliche oder unvollständige Aufklärung durch den Mediziner kann als Behandlungsfehler gewertet werden.

Aufgedeckt werden können solche Fehler über ein Gutachten, das die Kasse für den Patienten in Auftrag gibt - kostenfrei, wie Patientenberaterin Michaela Schwabe von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erklärt. Auch dorthin können sich Patienten wenden und sich gratis beraten lassen, wenn sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben.

Weitere Ansprechpartner sind die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. „Sie bieten eine Begutachtung durch unabhängige Experten und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen an“, sagt Rabbata. Durch ein für den Patienten gebührenfreies Verfahren wird der Vorwurf geprüft.

Wenn es um Entschädigungen geht, sollten Patienten einen Anwalt einschalten. „Er sollte im Bereich des Arzthaftungsrechts und dabei nach Möglichkeit allein auf Patientenseite tätig sein“, rät Peter Gellner, Fachanwalt für Medizinrecht.

Grundsätzlich gilt: „Der Patient muss einen ärztlichen Behandlungsfehler nachweisen“ erklärt Lovis Wambach, Fachanwalt für Medizinrecht. Daher ist es wichtig, das Erlebte möglichst umgehend aufzuschreiben. „Denn die Erinnerung verblasst mitunter schnell“, sagt Gellner. Auch Fotos machen kann sinnvoll sein, rät Wambach. Ebenfalls wichtig sind Zeugen samt Kontaktdaten, zum Beispiel die Bettnachbarn im Krankenhaus.

Service:

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät im gesetzlichen Auftrag rund um das Thema Gesundheit - bei rechtlichen und medizinischen Fragen sowie bei psychosozialen Problemen im Umgang mit Krankheiten. Es gibt ein Beratungstelefon, Online-Beratung sowie Beratung vor Ort.