Verdacht auf Gehirnerschütterung immer abklären lassen

Marburg (dpa/tmn) - Besteht nach einem Unfall oder Sturz der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung, sollte man nicht zögern und einen Arzt aufsuchen. Nur der kann abklären, ob nicht zum Beispiel ein Schleudertrauma vorliegt.

Der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung sollte immer von einem Arzt abgeklärt werden. Nur so lasse sich ausschließen, dass keine schwerere Verletzung wie eine Gehirnprellung oder ein Schleudertrauma dahintersteckt. Darauf weist das Deutsche Grüne Kreuz (DGK) in Marburg hin. Typisches Symptom einer Gehirnerschütterung ist eine bis zu mehreren Minuten dauernde Bewusstlosigkeit. Der Patient ist danach verwirrt und kann sich nicht mehr erinnern, wie es zu dem Unfall kam.

Auch Übelkeit, Erbrechen, Benommenheit und Schwindel sind möglich. Kopfschmerzen und Sehstörungen können ebenfalls auftreten. Die Anzeichen müssen sich nicht sofort, sondern können sich bis zu zwölf Stunden nach dem Unfall zeigen. Das ist dem DGK zufolge insbesondere bei Babys und Kleinkindern der Fall.

Hat der Arzt unter anderem geklärt, dass kein Schädelbruch vorliegt, lässt sich eine Gehirnerschütterung mit ein paar Tagen Bettruhe zu Hause heilen. Der Patient sollte aber weder fernsehen noch lesen. Wichtig ist auch, ihn in den ersten beiden Tagen nicht alleinzulassen. Vor allem Kinder sollten in den ersten zwölf Stunden ständig beobachtet werden.

Geht es dem Patienten mit der Zeit schlechter, muss er für weitere Untersuchungen wieder ins Krankenhaus. Vier Wochen nach dem Unfall empfiehlt das DGK außerdem eine Nachuntersuchung, um mögliche, zunächst unbemerkte Folgen wie einen Bluterguss unter der harten Hirnhaut zu erkennen und zu behandeln.