Verdacht auf schadhafte Hüftprothese vom Arzt abklären lassen
Bielefeld (dpa/tmn) - Wer Probleme mit seinem künstlichen Hüftgelenk hat, sollte einmal in seinen Prothesenpass schauen: Möglicherweise ist eine fehlerhafte Prothese schuld. Der Hersteller DePuy Synthes ruft gerade Bestandteile eines Produkts zurück.
Schmerzen rund um ein künstliches Hüftgelenk und Probleme beim Gehen können auf ein schadhaftes Implantat hinweisen. Der Hersteller DePuy Synthes - eine Tocherfirma des US-Pharmakonzerns Johnson & Johnson - ruft deshalb Bestandteile von Hüftgelenksprothesen zurück. Betroffen ist der sogenannte Modularkopf der Marke Adept 14/12. Das Produkt wurde von 2004 bis September 2011 vertrieben und soll mit sofortiger Wirkung nicht weiter verkauft oder verwendet werden.
Dem Unternehmen zufolge musste es öfter als erwartet ausgetauscht werden. Das heißt, mehr Patienten als üblich mussten erneut operiert werden, weil es Probleme mit dem Implantat gab. Patienten mit einer künstlichen Hüfte sollten daher in ihrem Prothesenpass nachsehen, ob sie Träger dieses Teils sind. Das empfiehlt Judith Storf von der Beratungsstelle Bielefeld der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland
Wer keinen Pass hat, wendet sich am besten an seinen Orthopäden und klärt diese Frage ab. In jedem Fall sollten betroffene Patienten sich vom Arzt untersuchen lassen - auch wenn sie noch keine Beschwerden haben. Der Orthopäde könne feststellen, ob das Gelenk noch einwandfrei funktioniert. „Nicht jeder muss die Prothese entfernen lassen“, betont Storf. Patienten sollten ihr künstliches Gelenk aber auch nach der Untersuchung gut beobachten.
DePuy nennt neben Schmerzen und Reaktionen im Gewebe als Hauptgrund für einen Austausch, dass sich der Hüftschaft gelockert hat. Dabei handelt es sich um das Stück der Prothese, das im Oberschenkelknochen verankert ist. Dem Unternehmen zufolge sind etwa 7700 Stück des Adept-14/12-Modularkopfs in 21 Ländern verkauft worden. Nach Angaben des AOK-Bundesverbandes sind es in Deutschland 1800 Stück.
Wer Beschwerden hat und das künstliche Gelenk deswegen nun erneuern lassen muss, sollte sich anschließend Gedanken über Schmerzensgeldforderungen machen. „Die Firma hat ein klares Zugeständnis gemacht, dass es mit dem Implantat Probleme gibt“, sagt Storf. Wichtig sei, den Austausch gut dokumentieren zu lassen. Das geschehe in der Regel durch die OP-Unterlagen des Krankenhauses: Damit könne der Patient beweisen, dass er Träger des zurückgerufenen Modells war.
„Mit diesen Unterlagen sollte er sich dann an die Herstellerfirma wenden“, erläutert die Patientenberaterin. Ein Anwalt sei bei diesem Schritt nicht nötig. Unterstützung könne sich ein Betroffener aber bei einer Selbsthilfegruppe für Menschen mit schadhaften Hüftprothesen holen. Zu erwarten sei, dass die Firma ein Schmerzensgeld anbiete. Der Patient müsse dann entscheiden, ob er es für angemessen hält.
DePuy war schon 2011 wegen schadhafter Implantate in die Schlagzeilen geraten. Damals ging es um das ASR-Hüftsystem, das im Juli 2003 auf den Markt gekommen war. Auch mit diesem Gelenk mussten Patienten öfter als andere operiert werden.