Was bei Badeunfällen zu tun ist
Hannover (dpa/tmn) - In diesem Sommer ist es bereits zu tragischen Badeunfällen gekommen. Was ist in einem solchen Ernstfall zu tun - und was sollten Augenzeugen besser lassen? Das beantwortet die Johanniter-Unfall-Hilfe.
Wer Augenzeuge eines Badeunfalls wird, alarmiert am besten zuerst den Rettungsdienst über den Notruf 112. Den Versuch, einen Ertrinken aus dem Wasser zu bergen, sollte nur unternehmen, wer ausgebildeter Rettungsschwimmer ist. Alle anderen bringen sich dabei nur selbst in Gefahr, warnt der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Johanniter-Unfall-Hilfe. Denn in seiner Panik könne der Verunglückte um sich schlagen oder den Helfer unter Wasser ziehen. Besser sei es daher, ihm einen schwimmenden Gegenstand wie einen Rettungsring zu reichen und damit zu versuchen, ihn an Land zu ziehen.
Vor dem Ertrinken Gerettete kühlen den Angaben zufolge schnell aus. Sie werden daher möglichst umgehend gewärmt, zum Beispiel mit trockenen Handtüchern, Decken, Bekleidung oder der Rettungsdecke aus dem Erste-Hilfe-Kasten im Auto. Ist der Verunglückte bewusstlos, atmet aber, sollte er in die stabile Seitenlage mit überstrecktem Kopf gebracht werden. Atmet er nicht mehr, müssen Helfer umgehen mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen. Diese ist solange fortzusetzen, bis der Notarzt eintrifft oder der Betroffene wieder zu atmen beginnt.