Werbung auf Nahrung: Gesunde Wirkung muss künftig belegt sein
Berlin (dpa/tmn) - „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ - dieser Werbeslogan für einen Fruchtquark ist laut Bundesgerichtshof nicht zulässig. Künftig darf grundsätzlich nur noch mit bestimmten gesundheitsbezogenen Aussagen geworben werden.
Lebensmittelhersteller dürfen bald nur noch mit bestimmten geprüften, gesundheitsbezogenen Aussagen werben. Die Angaben müssen nach einem Zulassungsverfahren in eine besondere Liste im Rahmen der EU-Health-Claims-Verordnung aufgenommen worden sein. Darauf weist das Bundesverbraucherministerium in Berlin hin. Ab dem 14. Dezember seien alle gesundheitsbezogenen Werbeaussagen verboten, die nicht auf der sogenannten Artikel-13-Liste stehen, sich aber auf die dort aufgeführten Stoffe beziehen. Als Beispiel nennt das Ministerium die damit nicht erlaubte Aussage, dass „Eisen zu einer Reduktion übermäßigen Haarausfalls“ beitrage.
Die Liste umfasst zurzeit 222 Angaben, für die die behauptete Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen ist und die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv bewertet hat. Dem Ministerium zufolge steht noch die Prüfung von rund 2000 Angaben zu pflanzlichen und etwa 200 anderen Stoffen aus, darunter Mikroorganismen.
Am Mittwoch (5. Dezember) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ für einen Fruchtquark als gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich nicht zulässig ist (Az.: I ZR 36/11). Das Verbot ergebe sich aus der EU-Health-Claims-Verordnung. In die Irre führe der Spruch Verbraucher allerdings nicht, weil deutlich gemacht werde, dass es sich bei dem Produkt um etwas anderes als Milch handele.
Verbraucherschützer sehen das anders: „Die Aufmachung dieses Quarks richtet sich nicht nur an durchschnittlich aufgeklärte Eltern, sondern insbesondere an Kinder“, sagte Hartmut König, Leiter der Ernährungsabteilung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Bis ins Alter von etwa acht Jahren könnten Kindern noch nicht kritisch mit Werbeaussagen umgehen.
„Ernährungsphysiologisch ist der Slogan völlig inakzeptabel“, fügte König hinzu. „Für die tägliche Ernährung von Kindern ist dieses Produkt keinesfalls geeignet.“ Handelsübliche Quarkspeisen würden häufig extra gesüßt und enthielten meist zehn oder mehr Prozent Zucker. Milch dagegen enthalte nur etwa drei Prozent Milchzucker (Laktose) und sei daher mit dem Produkt nicht vergleichbar.
Als richtigen Weg wertete König allerdings die Entscheidung des BGH, den Fall noch dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um klären zu lassen, ob der Hersteller sich den Slogan als gesundheitsbezogene Angabe hätte genehmigen lassen müssen. Solche Aussagen hielten einer wissenschaftlichen Prüfung und einer Bewertung durch die EFSA selten stand.