Ältere Kaminöfen dürfen unter Umständen bald nicht mehr betrieben werden. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik aufmerksam. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Ende 2014 Altgeräte mit einer Typprüfung vor 1975 stillgelegt werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte nicht einhalten.
Gleiches gilt für Feuerstätten, deren Typprüfung von vor 1985 ist. Diese dürfen den Angaben zufolge nur noch bis Ende 2017 betrieben werden, wenn sie den Vorgaben nicht entsprechen. Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung schreibt vor, dass Geräte, die vor Inkrafttreten der Verordnung bereits installiert waren, maximal 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenmonoxid (CO) ausstoßen dürfen.