Bauarbeiten in Nachbarschaft nicht immer Grund für Mietminderung
Berlin (dpa/tmn) - Bauarbeiten in der Nachbarschaft rechtfertigen nicht immer eine Mietminderung. Gerade in Großstädten fallen sie oft unter etwas, das man im Juristen-Jargon „allgemeines Lebensrisiko“ nennt.
Eine Mietminderung wegen Bauarbeiten ist nicht in jedem Fall möglich. Denn eine vorübergehende Lärmbelästigung kann nicht ohne weiteres als Mangel angesehen werden. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 465/12), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 10/2013) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Ein ansonsten ruhiges Wohnumfeld verändere sich durch die Bauarbeiten nicht grundlegend, entschieden die Richter.
In dem verhandelten Fall wollte ein Mieter nicht die volle Miete zahlen. Der Grund: In seiner unmittelbaren Nachbarschaft wurde ein altes Haus abgerissen und ein neues gebaut. Durch den Lärm und die Erschütterungen fühlte sich der Mieter erheblich gestört. Daher zahlte er seine Miete nur unter Vorbehalt und wollte eine Mietminderung vor Gericht einklagen.
Ohne Erfolg: Baustellen gehörten gerade in Großstädten zum allgemeinen Lebensrisiko, befanden die Richter. Das gelte besonders in diesem konkreten Fall. Denn das abgerissene Haus war ein einstöckiges Gebäude. In der Nachbarschaft stehen aber vor allem mehrstöckige Häuser. Daher hätte der Mieter davon ausgehen müssen, dass auf dem Nachbargrundstück irgendwann ein neues, größeres Haus gebaut wird.