Baumängel: Vorschuss oft besser als Schadenersatz
Berlin (dpa/tmn) - Egal ob undichtes Dach oder falsch eingebaute Treppe: Wenn Mängel am Bau auftreten, müssen Bauherren etwas tun. Viele denken gleich an Schadenersatz - dabei könnte eine andere Lösung sinnvoller sein.
Zunächst gilt es, eine Frist zur Nachbesserung zu setzen. Lassen die Firmen diese Frist verstreichen, sollten Bauherren den gewährleistungspflichtigen Unternehmer auf Zahlung von Vorschuss in Anspruch nehmen. Das sei meist günstiger als Schadenersatzansprüche geltend zu machen, erklärt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein in Berlin.
Hierbei werde eine andere Firma - ein sogenannter Drittunternehmer - beauftragt, ein Angebot für die Nachbesserungsarbeiten zu erstellen, erklärt Peter Sohn, Mitglied in der ARGE Baurecht. Belaufe sich der Kostenvoranschlag auf 10 000 Euro, kämen zusätzlich 1900 Euro Mehrwertsteuer hinzu. „Der Bauherr kann diesen Betrag jetzt vom gewährleistungspflichtigen Unternehmer verlangen und ihn auf Zahlung des Betrages verklagen“, sagt Sohn. „Er macht damit seinen sogenannten Vorschussanspruch geltend.“
Mache der Bauherr hingegen Schadenersatzansprüche geltend, könne zunächst nur der Nettobetrag geltend gemacht werden, in dem Beispiel also 10 000 Euro. Die Mehrwertsteuer bekomme der Bauherr erst, „nachdem er die Rechnung eines Drittunternehmers auch in Höhe der Mehrwertsteuer bezahlt hat.“